ADR-Aufbaukurs Klasse 7: Radioaktive Stoffe & Transportkennzahl
Stand: 08/2026
Für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 ist zusätzlich zum Basiskurs der Aufbaukurs Klasse 7 erforderlich. Er vermittelt die Grundlagen des Strahlenschutzes beim Transport, die Versandstückkategorien, die Transportkennzahl und den Umgang mit der Dosisleistung.
Hinweis
adr-pruefung.de ist ein unabhängiges Online-Übungstool und weder IHK noch anerkannter Schulungsveranstalter. Diese Seite ersetzt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzlehrgang nach ADR und setzt den bestandenen Basiskurs voraus.
Wann ist der Aufbaukurs Klasse 7 Pflicht? (Kosten & Dauer)
Der ADR-Aufbaukurs Klasse 7 ist verpflichtend für jeden Fahrer, der radioaktive Stoffe der Gefahrgutklasse 7 transportiert (ADR 8.2.1.4). Ausgenommen sind Transporte unter bestimmten Schwellenwerten (z. B. Sonderbestimmung S12, max. 10 Versandstücke, Summe der Transportkennzahlen ≤3), für die weder Aufbau- noch Basiskurs, sondern eine gesonderte Arbeitgeber-Unterweisung reicht. Zwingende Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist ein bereits bestandener ADR-Basiskurs.
- Dauer: Für die theoretische Ausbildung schreibt das ADR (8.2.2.4) mindestens 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vor.
- Kosten: Die Teilnahmekosten variieren anbieterspezifisch und werden durch die IHK-Prüfungsgebühr des jeweiligen Standorts ergänzt.
- Gültigkeit: Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt fünf Jahre im Gleichlauf mit dem Basiskurs und wird durch eine rechtzeitige Auffrischungsschulung verlängert.
Grundbegriffe der Strahlung
Radioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus. Für den Transport sind vor allem diese Begriffe wichtig:
- Aktivität (Becquerel, Bq): Maß für die Anzahl der Kernzerfälle pro Sekunde.
- Dosisleistung (Sievert pro Stunde, Sv/h bzw. mSv/h): Maß für die Strahlenbelastung, die in einer bestimmten Zeit auf den Körper einwirkt.
- Strahlenschutz-Grundsätze: Abstand halten, Aufenthaltszeit in der Nähe verkürzen und — wo möglich — Abschirmung nutzen.
- Kontamination: die Verunreinigung von Oberflächen mit radioaktiven Stoffen; sie ist von der reinen Durchstrahlung zu unterscheiden.
Versandstückkategorien I bis III
Reguläre Versandstücke der Klasse 7 werden anhand ihrer Oberflächendosisleistung und ihrer Transportkennzahl in drei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie bestimmt die Kennzeichnung mit dem entsprechenden Gefahrzettel und die Handhabung. Davon rechtlich getrennt sind freigestellte Versandstücke (z. B. UN 2908-2911), die nicht in diese drei Kategorien eingestuft werden:
Höchste Dosisleistung an der Oberfläche bis 0,005 mSv/h; Transportkennzahl 0. Geringste Strahlung, weiße Kategorie.
Oberflächendosisleistung über 0,005 bis 0,5 mSv/h; Transportkennzahl über 0 bis 1.
Oberflächendosisleistung über 0,5 bis 2 mSv/h; Transportkennzahl über 1 bis 10 (bzw. höher unter ausschließlicher Verwendung).
Die Gefahrzettel der Kategorien II-GELB und III-GELB tragen Felder für das Radionuklid, die Aktivität und die Transportkennzahl. Die genauen Grenzwerte sind dem ADR (Abschnitt 5.1.5) zu entnehmen.
Die Transportkennzahl (TI)
Die Transportkennzahl (TI, Transportindex) beschreibt die von einem Versandstück ausgehende Strahlung und steuert, wie viele Versandstücke zusammen befördert werden dürfen und welche Abstände einzuhalten sind. Sie wird aus der maximalen Dosisleistung in 1 Meter Abstand von der Oberfläche des Versandstücks abgeleitet:
- Die in mSv/h gemessene Dosisleistung in 1 m Abstand wird mit 100 multipliziert; das Ergebnis ist die Transportkennzahl.
- Bei mehreren Versandstücken werden die Transportkennzahlen addiert; für eine Beförderungseinheit gelten Höchstwerte.
- Die Summe der Transportkennzahlen beeinflusst, ob eine Beförderung unter ausschließlicher Verwendung erforderlich ist und welche Trennabstände einzuhalten sind.
Dosisleistung und Grenzwerte
Für Versandstücke gelten Höchstwerte der Dosisleistung an der Oberfläche und in definiertem Abstand. Auch für das beladene Fahrzeug bestehen Grenzwerte — etwa für die Dosisleistung an der Außenfläche und im Fahrerraum. Werden Grenzwerte überschritten oder ist die Beförderung besonders strahlungsintensiv, kann eine Beförderung unter ausschließlicher Verwendung mit zusätzlichen Auflagen vorgeschrieben sein. Beim Transport radioaktiver Stoffe sind neben dem ADR auch das deutsche Strahlenschutzrecht (StrlSchG/StrlSchV) und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen zu beachten.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- GGVSEB — Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- ADR — Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (UNECE)
- IHK — zuständige Stelle für ADR-Schulung und Prüfung
- GGBefG — Gefahrgutbeförderungsgesetz
- StrlSchG — Strahlenschutzgesetz
- Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, vormals BAG)
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