ADR-Aufbaukurs Klasse 7: Radioaktive Stoffe & Transportkennzahl
Stand: 06/2026
Für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 ist zusätzlich zum Basiskurs der Aufbaukurs Klasse 7 erforderlich. Er vermittelt die Grundlagen des Strahlenschutzes beim Transport, die Versandstückkategorien, die Transportkennzahl und den Umgang mit der Dosisleistung.
Hinweis
adr-pruefung.de ist ein unabhängiges Online-Übungstool und weder IHK noch anerkannter Schulungsveranstalter. Diese Seite ersetzt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzlehrgang nach ADR und setzt den bestandenen Basiskurs voraus.
Grundbegriffe der Strahlung
Radioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus. Für den Transport sind vor allem diese Begriffe wichtig:
- Aktivität (Becquerel, Bq): Maß für die Anzahl der Kernzerfälle pro Sekunde.
- Dosisleistung (Sievert pro Stunde, Sv/h bzw. mSv/h): Maß für die Strahlenbelastung, die in einer bestimmten Zeit auf den Körper einwirkt.
- Strahlenschutz-Grundsätze: Abstand halten, Aufenthaltszeit in der Nähe verkürzen und — wo möglich — Abschirmung nutzen.
- Kontamination: die Verunreinigung von Oberflächen mit radioaktiven Stoffen; sie ist von der reinen Durchstrahlung zu unterscheiden.
Versandstückkategorien I bis III
Versandstücke der Klasse 7 werden anhand ihrer Oberflächendosisleistung und ihrer Transportkennzahl in drei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie bestimmt die Kennzeichnung mit dem entsprechenden Gefahrzettel und die Handhabung:
Höchste Dosisleistung an der Oberfläche bis 0,005 mSv/h; Transportkennzahl 0. Geringste Strahlung, weiße Kategorie.
Oberflächendosisleistung über 0,005 bis 0,5 mSv/h; Transportkennzahl über 0 bis 1.
Oberflächendosisleistung über 0,5 bis 2 mSv/h; Transportkennzahl über 1 bis 10 (bzw. höher unter ausschließlicher Verwendung).
Die Gefahrzettel der Kategorien II-GELB und III-GELB tragen Felder für das Radionuklid, die Aktivität und die Transportkennzahl. Die genauen Grenzwerte sind dem ADR (Abschnitt 5.1.5) zu entnehmen.
Die Transportkennzahl (TI)
Die Transportkennzahl (TI, Transportindex) beschreibt die von einem Versandstück ausgehende Strahlung und steuert, wie viele Versandstücke zusammen befördert werden dürfen und welche Abstände einzuhalten sind. Sie wird aus der maximalen Dosisleistung in 1 Meter Abstand von der Oberfläche des Versandstücks abgeleitet:
- Die in mSv/h gemessene Dosisleistung in 1 m Abstand wird mit 100 multipliziert; das Ergebnis ist die Transportkennzahl.
- Bei mehreren Versandstücken werden die Transportkennzahlen addiert; für eine Beförderungseinheit gelten Höchstwerte.
- Die Summe der Transportkennzahlen beeinflusst, ob eine Beförderung unter ausschließlicher Verwendung erforderlich ist und welche Trennabstände einzuhalten sind.
Dosisleistung und Grenzwerte
Für Versandstücke gelten Höchstwerte der Dosisleistung an der Oberfläche und in definiertem Abstand. Auch für das beladene Fahrzeug bestehen Grenzwerte — etwa für die Dosisleistung an der Außenfläche und im Fahrerraum. Werden Grenzwerte überschritten oder ist die Beförderung besonders strahlungsintensiv, kann eine Beförderung unter ausschließlicher Verwendung mit zusätzlichen Auflagen vorgeschrieben sein. Beim Transport radioaktiver Stoffe sind neben dem ADR auch das deutsche Strahlenschutzrecht (StrlSchG/StrlSchV) und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen zu beachten.
Rechtsgrundlagen & Quellen
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