ADR-Aufbaukurs Klasse 7: Radioaktive Stoffe & Transportkennzahl

Stand: 06/2026

Für die Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 ist zusätzlich zum Basiskurs der Aufbaukurs Klasse 7 erforderlich. Er vermittelt die Grundlagen des Strahlenschutzes beim Transport, die Versandstückkategorien, die Transportkennzahl und den Umgang mit der Dosisleistung.

Hinweis

adr-pruefung.de ist ein unabhängiges Online-Übungstool und weder IHK noch anerkannter Schulungsveranstalter. Diese Seite ersetzt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzlehrgang nach ADR und setzt den bestandenen Basiskurs voraus.

Grundbegriffe der Strahlung

Radioaktive Stoffe senden ionisierende Strahlung aus. Für den Transport sind vor allem diese Begriffe wichtig:

Versandstückkategorien I bis III

Versandstücke der Klasse 7 werden anhand ihrer Oberflächendosisleistung und ihrer Transportkennzahl in drei Kategorien eingeteilt. Die Kategorie bestimmt die Kennzeichnung mit dem entsprechenden Gefahrzettel und die Handhabung:

I-WEISS

Höchste Dosisleistung an der Oberfläche bis 0,005 mSv/h; Transportkennzahl 0. Geringste Strahlung, weiße Kategorie.

II-GELB

Oberflächendosisleistung über 0,005 bis 0,5 mSv/h; Transportkennzahl über 0 bis 1.

III-GELB

Oberflächendosisleistung über 0,5 bis 2 mSv/h; Transportkennzahl über 1 bis 10 (bzw. höher unter ausschließlicher Verwendung).

Die Gefahrzettel der Kategorien II-GELB und III-GELB tragen Felder für das Radionuklid, die Aktivität und die Transportkennzahl. Die genauen Grenzwerte sind dem ADR (Abschnitt 5.1.5) zu entnehmen.

Die Transportkennzahl (TI)

Die Transportkennzahl (TI, Transportindex) beschreibt die von einem Versandstück ausgehende Strahlung und steuert, wie viele Versandstücke zusammen befördert werden dürfen und welche Abstände einzuhalten sind. Sie wird aus der maximalen Dosisleistung in 1 Meter Abstand von der Oberfläche des Versandstücks abgeleitet:

Dosisleistung und Grenzwerte

Für Versandstücke gelten Höchstwerte der Dosisleistung an der Oberfläche und in definiertem Abstand. Auch für das beladene Fahrzeug bestehen Grenzwerte — etwa für die Dosisleistung an der Außenfläche und im Fahrerraum. Werden Grenzwerte überschritten oder ist die Beförderung besonders strahlungsintensiv, kann eine Beförderung unter ausschließlicher Verwendung mit zusätzlichen Auflagen vorgeschrieben sein. Beim Transport radioaktiver Stoffe sind neben dem ADR auch das deutsche Strahlenschutzrecht (StrlSchG/StrlSchV) und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen zu beachten.

Rechtsgrundlagen & Quellen

ADR-Basiskurs →
Gefahrgutklassen, Kennzeichnung, Papiere und Ausrüstung
Aufbaukurs Klasse 1 →
Explosivstoffe: Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen
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Alle Module der ADR-Schulung im Überblick
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Übungsfragen zum Aufbaukurs Klasse 7, ein Teil davon kostenlos

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