ADR-Basiskurs: Gefahrgutklassen, Kennzeichnung & Unfallverhalten
Stand: 06/2026
Der Basiskurs ist die Pflichtgrundlage für alle Gefahrgutfahrer und Voraussetzung für jeden Aufbaukurs. Er vermittelt das Grundwissen, das du für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße brauchst — von den neun Gefahrgutklassen über Kennzeichnung und Papiere bis zum richtigen Verhalten im Schadensfall.
Hinweis
adr-pruefung.de ist ein unabhängiges Online-Übungstool und weder IHK noch anerkannter Schulungsveranstalter. Diese Seite ersetzt nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzlehrgang nach ADR (Pflichtlehrgang gemäß Abschnitt 8.2 ADR) und dient ausschließlich der Vorbereitung.
Die neun Gefahrgutklassen (Klassen 1–9)
Gefährliche Güter werden im ADR nach ihrer Hauptgefahr in neun Klassen eingeteilt. Einige Klassen sind in Unterklassen gegliedert (etwa 4.1 bis 4.3 oder 5.1 und 5.2). Die Einstufung bestimmt unter anderem, welche Verpackung, Kennzeichnung und Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind. Der Basiskurs verlangt, dass du die Klassen und ihre typischen Gefahren sicher erkennst.
Explosive Stoffe und Gegenstände
Stoffe und Gegenstände mit Explosionsgefahr (z. B. Sprengstoffe, Munition, Feuerwerk).
Gase
Verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase — unterteilt in entzündbare, nicht entzündbare/nicht giftige und giftige Gase.
Entzündbare flüssige Stoffe
Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt (z. B. Benzin, Lösungsmittel, viele Lacke).
Entzündbare feste Stoffe
Feste Stoffe, die leicht entzündbar sind oder Brände fördern können, sowie selbstzersetzliche Stoffe.
Selbstentzündliche Stoffe
Stoffe, die sich an der Luft von selbst erhitzen und entzünden können.
Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase bilden
Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Stoffe, die einen Brand anderer Stoffe verursachen oder fördern (Sauerstoffabgabe).
Organische Peroxide
Thermisch instabile Stoffe, die sich selbst beschleunigend zersetzen können.
Giftige Stoffe
Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt zu Gesundheitsschäden oder zum Tod führen können.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Stoffe, die Krankheitserreger enthalten (z. B. bestimmte medizinische Proben und Abfälle).
Radioaktive Stoffe
Stoffe mit ionisierender Strahlung — eigener Aufbaukurs erforderlich.
Ätzende Stoffe
Stoffe, die Haut, Schleimhäute oder Metalle angreifen (z. B. Säuren, Laugen).
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Stoffe mit Gefahren, die keiner anderen Klasse zugeordnet sind (z. B. umweltgefährdende Stoffe, Lithiumbatterien).
Kennzeichnung und Bezettelung
Versandstücke und Fahrzeuge müssen so gekennzeichnet sein, dass jeder Beteiligte und die Einsatzkräfte die Gefahr sofort erkennen. Im Basiskurs lernst du die wichtigsten Kennzeichnungselemente:
- Gefahrzettel (Placards): rautenförmige Symbole, die die Klasse anzeigen — auf Versandstücken klein, an Fahrzeugen und Tanks als Großzettel.
- Orangefarbene Warntafel: rechteckige Tafel vorne und hinten am Fahrzeug. Bei Tank- und Beförderungen in loser Schüttung trägt sie oben die Gefahrnummer (Kemler-Zahl) und unten die UN-Nummer.
- UN-Nummer: vierstellige Nummer zur eindeutigen Identifikation des Stoffes.
- Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe und erwärmte Stoffe sowie Ausrichtungspfeile bei flüssigen Gütern.
Beförderungspapiere und Dokumente
Während der Fahrt müssen bestimmte Dokumente mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Beförderungspapier: enthält UN-Nummer, offizielle Benennung, Klasse, Verpackungsgruppe, Menge und Angaben zu Absender und Empfänger.
- Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt): beschreiben das Verhalten bei Zwischenfällen; sie sind im Fahrerhaus griffbereit aufzubewahren.
- Lichtbildausweis jedes Besatzungsmitglieds.
- ADR-Schulungsbescheinigung der Fahrerin oder des Fahrers.
Vorgeschriebene Ausrüstung
Das Fahrzeug muss mit einer Mindestausrüstung versehen sein, die je nach Beförderung ergänzt wird. Zur Standardausrüstung gehören typischerweise:
- geeignete Feuerlöscher (Anzahl und Füllmenge richten sich nach der zulässigen Gesamtmasse),
- ein Unterlegkeil je Fahrzeug, passend zur Masse,
- zwei selbststehende Warnzeichen (z. B. Warndreiecke oder blinkende Leuchten),
- persönliche Schutzausrüstung: Warnweste, tragbare Beleuchtung, Schutzhandschuhe und Augenschutz für jedes Besatzungsmitglied,
- je nach Stoff zusätzliche Ausrüstung wie Notfluchtmaske, Auffangbehälter, Schaufel, Kanalabdeckung oder Bindemittel.
Tunnelbeschränkungen
Tunnel können für bestimmte Gefahrgüter ganz oder teilweise gesperrt sein. Dazu sind Straßentunnel in Kategorien von A bis E eingeteilt, wobei A keine und E die strengsten Beschränkungen bedeutet. Jeder Beförderung ist ein Tunnelbeschränkungscode zugeordnet. Maßgeblich ist die Beschilderung am Tunnel: Ist die Durchfahrt für die jeweilige Beförderungseinheit untersagt, muss eine zugelassene Ausweichstrecke gewählt werden. Im Basiskurs lernst du, den Tunnelcode der Ladung mit der Tunnelkategorie abzugleichen und die Verbote richtig zu deuten.
Verhalten bei Unfällen und Pannen
Bei einem Zwischenfall steht die Sicherheit von Menschen an erster Stelle. Die schriftlichen Weisungen geben die konkreten Maßnahmen vor. Als Grundregel gilt:
- Unfallstelle sichern und Motor abstellen, Warnblinker und Warnzeichen aufstellen.
- Eigenschutz beachten: Schutzausrüstung anlegen, vom Gefahrenbereich Abstand halten, keine offenen Flammen.
- Notruf absetzen und dabei Gefahrnummer, UN-Nummer und Art der Ladung durchgeben.
- nur Sofortmaßnahmen ergreifen, die gefahrlos möglich sind (z. B. kleine Leckage abdichten, Brand im Anfangsstadium bekämpfen).
- andere Verkehrsteilnehmer warnen und ausgetretenes Gefahrgut nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
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