ADR-Prüfung (Gefahrgutfahrer) bei der Handelskammer Hamburg

Sie möchten die ADR-Schulungsbescheinigung über die Handelskammer Hamburg erwerben? Hier finden Sie Infos zu Anmeldung, Ablauf und Modulen der schriftlichen Prüfung in Hamburg.

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Prüfungstermine

Aktuell keine Termine hier gelistet: Bitte prüfen Sie die Termine direkt bei der Handelskammer Hamburg bzw. bei Ihrem Schulungsveranstalter.

Anmeldung & Ablauf

Die Handelskammer Hamburg nimmt die Prüfung für Gefahrgutfahrerinnen und -fahrer ab. Die Handelskammer Hamburg ist die für Hamburg zuständige IHK (eigene historische Bezeichnung).

Adresse der IHK:
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg

Prüfungsformat (Module)

Vor der Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang bei einem anerkannten Schulungsveranstalter Pflicht. Die schriftliche Prüfung selbst nimmt die Handelskammer Hamburg ab, getrennt je Modul (nach der DIHK-Mustersatzung mit Single-Choice-Fragen, § 15 Abs. 8):

Fragenzahl, Bearbeitungszeit und Bestehensgrenze können die IHK durch Satzung regeln (§ 14 Abs. 3 GGVSEB); als Vorlage dient die DIHK-Mustersatzung (Stand 1/2026, § 14). Die konkreten Werte der Handelskammer Hamburg stehen, soweit sie sie geregelt hat, in deren Satzung. Details im Prüfungsablauf.

Häufige Fragen (FAQ) zur Handelskammer Hamburg

Wo finde ich die ADR-Prüfungstermine bei der Handelskammer Hamburg?

Aktuelle Termine für die schriftliche Gefahrgutfahrer-Prüfung veröffentlicht die Handelskammer Hamburg direkt auf ihrer eigenen Website — Termine hängen vom jeweiligen Schulungsveranstalter und Prüfungstermin ab.

Wo kann ich mich für die ADR-Prüfung in Hamburg anmelden?

Die Handelskammer Hamburg nimmt die Prüfung für Gefahrgutfahrerinnen und -fahrer ab. Die Handelskammer Hamburg ist die für Hamburg zuständige IHK (eigene historische Bezeichnung).

Welche Module werden bei der ADR-Prüfung geprüft?

Geprüft wird je Modul getrennt: der verpflichtende Basiskurs sowie optional die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 (Explosivstoffe) und Klasse 7 (radioaktiv). Fragenzahl, Bearbeitungszeit und Bestehensgrenze können die IHK durch Satzung regeln (§ 14 Abs. 3 GGVSEB); als Vorlage dient die DIHK-Mustersatzung (Stand 1/2026, § 14). Die konkreten Werte stehen, soweit die zuständige IHK sie geregelt hat, in deren Satzung.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Bereit für die Prüfung in Hamburg?

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