Ratgeber & Fachwissen zur ADR-Schulung
Belegte Fachartikel rund um die ADR-Schulungsbescheinigung für Gefahrgutfahrer — Basiskurs und Aufbaukurse, die schriftliche IHK-Prüfung, Gültigkeit und Auffrischung. Jede Aussage ist mit dem ADR-Übereinkommen (Kapitel 8.2) und der deutschen GGVSEB belegt.
Kostenlos für die Prüfung übenADR-Schein machen: Basiskurs, Prüfung und Ablauf
Wie du die ADR-Schulungsbescheinigung erwirbst — Rechtsgrundlage in ADR Kapitel 8.2 und § 14 GGVSEB, Pflicht-Basiskurs, Aufbaukurse und die schriftliche IHK-Prüfung, Schritt für Schritt und belegt.
Artikel lesen → BescheinigungADR-Bescheinigung: Gültigkeit und Auffrischung
Fünf Jahre gültig nach ADR 8.2.1 — verlängern durch Auffrischungsschulung und IHK-Prüfung im letzten Jahr vor Ablauf. Fristen, Anrechnung der Restzeit und die Abgrenzung zum Gefahrgutbeauftragten (GbV).
Artikel lesen →Weiterführende Themenseiten
Vertiefende Seiten zu einzelnen Modulen und zum Ablauf der ADR-Schulung:
Wissen anwenden und die ADR-Prüfung bestehen
Übungsfragen zum Basiskurs und zu den Aufbaukursen — im Modul- oder Prüfungsmodus, nach dem Aufbau der schriftlichen IHK-Prüfung. Ein Teil der Fragen ist kostenlos, ganz ohne Zeitlimit.
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