Ratgeber & Fachwissen zur ADR-Schulung

Belegte Fachartikel rund um die ADR-Schulungsbescheinigung für Gefahrgutfahrer — Basiskurs und Aufbaukurse, die schriftliche IHK-Prüfung, Gültigkeit und Auffrischung. Jede Aussage ist mit dem ADR-Übereinkommen (Kapitel 8.2) und der deutschen GGVSEB belegt.

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Gefahrgutrecht

ADR-Aufbaukurse Tank, Klasse 1, Klasse 7: Wann Pflicht und wie lange gültig?

Wann ein ADR-Aufbaukurs zusätzlich zum Basiskurs Pflicht ist, ab welcher Tankgröße der Aufbaukurs Tank vorgeschrieben ist (ADR 8.2.1.3) und wie Tank, Klasse 1 und Klasse 7 sich bei Dauer, Prüfung und Gültigkeit unterscheiden.

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Gefahrgutrecht

Begrenzte Mengen (LQ) im ADR: Kennzeichnung und Pflichten

Begrenzte Mengen (LQ) im ADR: Wann Kapitel 3.4 gilt, wie Versandstücke und Fahrzeuge gekennzeichnet werden und welche Pflichten bleiben. Mit Entscheidungsmatrix.

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Gefahrgutrecht

Gefahrgutbeauftragter Pflicht: Wann bestellen, Aufgaben & Befreiungen nach GbV

Wann Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen (§ 3 GbV / 1.8.3 ADR), welche Befreiungen nach § 2 GbV gelten (1000-Punkte-Regel, LQ, 50-Tonnen-Grenze), die Pflichten nach § 8 GbV und der Unterschied zur beauftragten Person.

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Gefahrgutrecht

Meldepflicht bei Gefahrgutunfällen: Wann ist ein Unfallbericht nach 1.8.5 ADR Pflicht?

Wann ein Gefahrgutunfall meldepflichtig ist: die Kriterien nach 1.8.5.3 ADR (Personenschaden, Produktaustritt nach Beförderungskategorie, 50.000-Euro-Sachschaden, Behördenbeteiligung), die Ein-Monats-Frist nach § 27 GGVSEB, wer meldet und an welche Behörde — belegt aus ADR 2025 und GGVSEB.

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Gefahrgutrecht

Ladungssicherung im ADR-Gefahrguttransport: Vorschriften nach 7.5.7 ADR

Ladungssicherung im ADR-Gefahrguttransport: die Pflicht nach 7.5.7 ADR, das allgemeine Ladungsrecht nach § 22 StVO, VDI 2700 als anerkannte Regel der Technik und die Stapelregel nach 7.5.7.2 ADR — mit Praxis-Entscheidungshilfe, belegt aus ADR 2025 und StVO.

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Gefahrgutrecht

Ladungssicherung im ADR: Wer ist verantwortlich – Verlader oder Fahrzeugführer?

Wer haftet für die Ladungssicherung im Gefahrguttransport? § 29 GGVSEB bindet Verlader und Fahrzeugführer gemeinsam an 7.5.7 ADR, mit eigener Pflicht bei Änderung während der Fahrt und Ordnungswidrigkeit bei Verstoß — belegt aus GGVSEB und ADR.

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Gefahrgutrecht

Zusammenladeverbot im ADR: Welche Gefahrgutklassen dürfen zusammen verladen werden?

Zusammenladeverbot nach ADR 7.5.2: Grundregel für Versandstücke mit unterschiedlichen Gefahrzetteln, die Tabelle nach 7.5.2.1, Verträglichkeitsgruppen der Klasse 1 nach 7.5.2.2, die Container-Ausnahme nach 7.5.2.3 und die Regel für begrenzte Mengen nach 7.5.2.4 — belegt aus dem ADR-Übereinkommen.

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Gefahrgutrecht

ADR-Schulung: Unterrichtseinheiten, Zeiten und Kursablauf

Mindestdauer von Basiskurs, Aufbaukursen und Auffrischung, zulässige Unterrichtszeiten und Kursablauf für ADR-Schulungen nach der DIHK-Mustersatzung 2026.

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Gefahrgutrecht

Pflichtausrüstung ADR-Fahrzeug: Was muss an Bord sein?

Pflichtausrüstung im ADR-Fahrzeug nach ADR 8.1.4 und 8.1.5: Feuerlöscher-Tabelle nach Fahrzeuggewicht, Unterlegkeil, Warnzeichen, PSA je Besatzungsmitglied und klassen-spezifische Zusatzausrüstung — vollständig belegt aus dem ADR-Übereinkommen.

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Gefahrgutrecht

ADR-Prüfung: Fragenzahl, Bestehensgrenzen und Prüfungsdauer

Fragenzahl, Bestehensgrenze und Prüfungsdauer der ADR-Prüfung: Basiskurs (30 Fragen, 45 Min., ≥25 richtig), Aufbaukurs Tank (24 Fragen, 45 Min., ≥20 richtig), Klasse 1 und 7 (je 15 Fragen, 30 Min., ≥11 richtig) und Auffrischung — belegt aus ADR 8.2.2.7 und dem DIHK-Standard.

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Freistellungen

Die 1000-Punkte-Regel im ADR (1.1.3.6)

Beförderungskategorien 0–4 mit den Faktoren 50, 3, 1 und 0, der Rechenweg mit durchgerechneten Beispielen (Diesel und Benzin), was bei höchstens 1000 Punkten entfällt — und welche Pflichten wie Beförderungspapier, 2-kg-Feuerlöscher und Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bleiben.

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Begleitpapiere

Schriftliche Weisungen nach ADR: Pflicht, Inhalt und Sprache

Der Beförderer muss dem Fahrzeugführer vor Fahrtantritt schriftliche Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR übergeben — vierseitiges Farbdokument in der Sprache der Fahrzeugbesatzung. Inhalt, Format und Mitführungspflicht nach Abschnitt 8.1.2 ADR, belegt aus ADR 2025 und GGVSEB.

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Klasse 9

Lithiumbatterien im ADR-Transport: UN-Nummern, Sondervorschrift 188 und E-Bike-Akkus

Klasse 9, die vier UN-Nummern (UN 3480, 3481, 3090, 3091), Freistellung nach Sondervorschrift 188 (max. 100 Wh), warum E-Bike-Akkus die Grenze überschreiten und was bei defekten Batterien nach SV 376 gilt — belegt aus ADR 2025 und GGVSEB.

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Begleitpapiere

Beförderungsdokument beim ADR-Transport: Pflichtangaben und Mitführungspflicht

Pflichtangaben nach 5.4.1.1.1 ADR in verbindlicher Reihenfolge, wer das Beförderungspapier erstellt (Absender, § 18 GGVSEB), die Mitführungspflicht des Fahrers und häufige Beanstandungen bei BALM-Kontrollen.

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Gefahrzettel

Gefahrzettel und die neun Gefahrgutklassen nach ADR

Die neun Gefahrgutklassen und ihre Unterklassen nach Teil 2 ADR (2.1.1.1), der Aufbau des Gefahrzettels als Raute nach Abschnitt 5.2.2 ADR mit Symbol oben und Klassennummer unten, die Farbe je Klasse und der Unterschied zwischen Gefahrzettel (100 mm) und Großzettel (250 mm).

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Tunnel

Tunnelbeschränkungen und Tunnelkategorien (A–E) nach ADR

Die fünf Tunnelkategorien A–E nach Abschnitt 1.9.5 ADR, der Tunnelbeschränkungscode in Spalte 15 der Tabelle A und die Verbotstabelle aus Kapitel 8.6 — welcher Code welchen Tunnel sperrt, samt Schrägstrich-Regel für Tank und Versandstücke.

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Freistellungen

Wann braucht man keinen ADR-Schein?

Unterhalb der 1000-Punkte-Grenze nach 1.1.3.6 ADR und bei begrenzten Mengen (LQ) nach Kapitel 3.4 ADR genügt eine Unterweisung nach 1.3 ADR. Beförderungskategorien, Faktoren, Rechenweg — und warum Tanktransporte immer den ADR-Schein verlangen.

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Kennzeichnung

Orangefarbene Warntafel und Gefahrnummer (Kemler-Zahl)

Aufbau der Warntafel nach Abschnitt 5.3.2 ADR (40 × 30 cm), Gefahrnummer oben und UN-Nummer unten. Die Bedeutung der Ziffern 2 bis 9, die Verdopplungs-Regel und der Buchstabe X — mit Beispielen wie 33, 88 und X88.

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Bescheinigung

ADR-Bescheinigung: Gültigkeit und Auffrischung

Fünf Jahre gültig nach ADR 8.2.2.8.2 — verlängern durch Auffrischungsschulung und IHK-Prüfung, innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf oder früher. Fristen, Anrechnung der Restzeit und die Abgrenzung zum Gefahrgutbeauftragten (GbV).

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Gefahrgutrecht

ADR-Prüfung online üben: Was geht kostenlos online, was nur im Präsenzkurs?

ADR-Prüfung online üben: Was geht digital und was ist Pflicht? Der Unterschied zwischen kostenlosem Fragen-Training und dem gesetzlichen Präsenzlehrgang bei der IHK.

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Grundlagen

ADR-Schein machen: Basiskurs, Prüfung und Ablauf

Wie du die ADR-Schulungsbescheinigung erwirbst — Rechtsgrundlage in ADR Kapitel 8.2 und § 14 GGVSEB, Pflicht-Basiskurs, Aufbaukurse und die schriftliche IHK-Prüfung, Schritt für Schritt und belegt.

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Gefahrgutrecht

ADR-1.3-Unterweisung: Wer sie braucht, Inhalte und Nachweis

ADR-1.3-Unterweisung: Wer muss teilnehmen, welche Inhalte sind Pflicht, wie oft wird aufgefrischt und wie lange gilt die Nachweisfrist? Mit Entscheidungsmatrix.

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Weiterführende Themenseiten

Vertiefende Seiten zu einzelnen Modulen und zum Ablauf der ADR-Schulung:

Wissen anwenden und die ADR-Prüfung bestehen

Übungsfragen zum Basiskurs und zu den Aufbaukursen — im Modul- oder Prüfungsmodus, nach dem Aufbau der schriftlichen IHK-Prüfung. Ein Teil der Fragen ist kostenlos, ganz ohne Zeitlimit.

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