ADR-Aufbaukurse Tank, Klasse 1, Klasse 7: wann Pflicht?
Zuletzt aktualisiert: · Team von adr-pruefung.de
Welchen Aufbaukurs du zusätzlich zum Basiskurs brauchst, ab welcher Tankgröße die Pflicht greift und wie sich Tank, Klasse 1 und Klasse 7 bei Dauer, Prüfung und Gültigkeit unterscheiden — im direkten Vergleich und belegt aus ADR und GGVSEB.
Aufbaukurs zusätzlich zum Basiskurs: die drei Pflichtfälle
Ein Aufbaukurs ist Pflicht, sobald Gefahrgut befördert wird, das der Basiskurs allein nicht abdeckt. Das betrifft drei Fälle: Beförderung in Tanks, explosive Stoffe der Klasse 1 und radioaktive Stoffe der Klasse 7.
Der Basiskurs berechtigt zur Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken und in loser Schüttung — mit Ausnahme dieser drei Spezialfälle, für die eigene Aufbaukurse nach Abschnitt 8.2.1 ADR vorgeschrieben sind. In Fahrerforen und auf Frageportalen wie gutefrage.net taucht diese Abgrenzung regelmäßig als Unsicherheit auf, meist konkret bei der Frage, ob ein bestehender Basiskurs für den nächsten Tankwagen-Job reicht — er reicht nicht, sobald tatsächlich in Tanks befördert wird.
Ab welcher Tankgröße ist der Aufbaukurs Tank vorgeschrieben?
Nach Abschnitt 8.2.1.3 ADR brauchen Fahrer von Fahrzeugen oder MEMU mit festverbundenen oder abnehmbaren Tanks über 1 m³ Fassungsraum sowie von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum über 1 m³ den Aufbaukurs Tank. Bei Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC (Mehrelement-Gascontainern) gilt die Pflicht ebenfalls für Fahrzeuge oder MEMU, sobald der einzelne Behälter mehr als 3 m³ fasst.
| Fahrzeug- / Behälterart | Schwellenwert nach ADR 8.2.1.3 |
|---|---|
| Festverbundener oder abnehmbarer Tank (Fahrzeug oder MEMU) | über 1 m³ Fassungsraum |
| Batterie-Fahrzeug | über 1 m³ Gesamtfassungsraum |
| Tankcontainer, ortsbeweglicher Tank, MEGC (Fahrzeug oder MEMU) | über 3 m³ Fassungsraum je Einzelbehälter |
Unterhalb dieser Werte bleibt es beim Basiskurs. MEMU (mobile Einheiten zur Herstellung und Verladung explosiver Stoffe) werden in ADR 8.2.1.3 bei der Tank- und der Tankcontainer-Schwelle ausdrücklich den Fahrzeugen gleichgestellt — wer mit einem MEMU oberhalb der Schwellenwerte in Tanks befördert, braucht ebenfalls den Aufbaukurs Tank. Für die Aufbaukurse Klasse 1 und Klasse 7 spricht ADR 8.2.1.4 dagegen wörtlich nur von „Führern von Fahrzeugen“ und nennt MEMU nicht gesondert; die Vorschrift kennt zudem eine Ausnahme für Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe S — wer ausschließlich solche Stoffe befördert, braucht keinen Aufbaukurs Klasse 1. Ob und wie sich das auf einen MEMU-Einsatz mit anderen Klasse-1-Stoffen auswirkt, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich; das ist im Einzelfall mit der zuständigen IHK zu klären. Was im Aufbaukurs Tank inhaltlich vermittelt wird — Tankarten, Befüllung, Fahrverhalten und Kennzeichnung — behandelt ausführlich unsere Seite Aufbaukurs Tank.
Was ist der Unterschied zwischen Aufbaukurs Tank, Klasse 1 und Klasse 7?
Die drei Aufbaukurse unterscheiden sich deutlich bei Lernumfang und Prüfungsfragen — der Tankkurs ist dabei mit Abstand der umfangreichste. Abschnitt 8.2.2.7 ADR legt nur einheitliche Mindestfragenzahlen fest; die konkreten, teils höheren Fragenzahlen und Bestehensgrenzen je Kursart sind der bundeseinheitliche DIHK-Standard nach § 14 der DIHK-Mustersatzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen (Stand 1/2026, siehe Quellen unten), und die theoretischen Unterrichtseinheiten je Kurs sind bereits einzeln primärquellenbasiert belegt — Einzelnachweis über die beiden Links im folgenden Absatz.
| Aufbaukurs | Theorie-UE | Prüfungsfragen | Bestehensgrenze |
|---|---|---|---|
| Tank | 12 UE | 24 | ≥ 20 richtig |
| Klasse 1 (Explosivstoffe) | 8 UE | 15 | ≥ 11 richtig |
| Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) | 8 UE | 15 | ≥ 11 richtig |
Zusätzlich zu den Theorie-UE verlangt ADR 8.2.2.4.1 für Basiskurs und Aufbaukurs Tank weitere Unterrichtseinheiten für die praktischen Einzelübungen aus Absatz 8.2.2.3.8 — deren genaue Zahl laut Wortlaut von der Teilnehmerzahl der Schulung abhängt und daher nicht pauschal bezifferbar ist. Zum Vergleich: Der Basiskurs selbst umfasst 18 Theorie-UE zuzüglich dieser teilnehmerabhängigen Praxis-UE und 30 Prüfungsfragen mit einer Bestehensgrenze von mindestens 25 richtigen Antworten. Die vollständige Herleitung aus der DIHK-Mustersatzung und dem ADR-Mindeststandard steht in unseren Beiträgen Unterrichtseinheiten und Unterrichtszeiten sowie Fragenzahl und Bestehensgrenzen. Inhaltlich vertiefen Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Klasse 7 die jeweiligen Fachthemen.
Muss ich erst den Basiskurs abschließen, bevor ich einen Aufbaukurs mache?
Ja. Jeder Aufbaukurs setzt eine bestandene Basiskurs-Prüfung oder eine bereits gültige ADR-Schulungsbescheinigung voraus. Ein Aufbaukurs ist als Erweiterung konzipiert und ersetzt den Basiskurs nicht — er kann nicht isoliert geprüft werden.
Wie lange ist die Aufbaukurs-Bescheinigung gültig?
Die ADR-Schulungsbescheinigung insgesamt ist fünf Jahre gültig (Abschnitt 8.2.2.8.2 ADR), gerechnet ab dem Tag der bestandenen Prüfung der ersten Basisschulung oder der ersten Mehrzweckschulung (ADR 8.2.2.8.2, Abs. 1 — ein Mehrzweckkurs führt Basiskurs und Aufbaukurs(e) integriert bei gleicher Gelegenheit durch, Abschnitt 8.2.2.3.1 ADR). Nach ADR 8.2.2.8.2 (letzter Absatz) bleibt die Geltungsdauer der Bescheinigung unverändert, wenn der Fahrzeugführer ihren Geltungsbereich während deren Geltungsdauer unter Einhaltung der Vorschriften des Absatzes 8.2.2.8.1 b) und c) erweitert — unabhängig davon, ob ein Aufbaukurs gleichzeitig mit dem Basiskurs oder erst später abgelegt wird: Ein später nachgeholter Aufbaukurs erhält kein eigenes, späteres Ablaufdatum, sondern gilt nur bis zum Ablauf der bestehenden Bescheinigung. Details zur Fünf-Jahres-Frist und zur rechtzeitigen Auffrischung stehen im Beitrag Gültigkeit und Auffrischung der ADR-Bescheinigung, der auch die dort primärquellenbasiert belegten Auffrischungs-Fragenzahlen (mindestens 15 für den Basiskurs-Teil, mindestens 10 je Aufbaukurs-Teil, nach Abschnitt 8.2.2.7 ADR) enthält.
Kann ich mehrere Aufbaukurse gleichzeitig machen?
Ja, die Aufbaukurse sind unabhängige Module und lassen sich zeitlich kombinieren oder nacheinander absolvieren — zum Beispiel Tank und Klasse 1 im selben Lehrgangsblock bei einem anerkannten Schulungsveranstalter. Jeder Aufbaukurs hat eine eigene Fragenzahl nach dem bundeseinheitlichen DIHK-Standard (siehe Vergleichstabelle oben): Beim Aufbaukurs Tank liegt sie über dem ADR-Minimum aus Abschnitt 8.2.2.7.2.3, bei Klasse 1 und Klasse 7 entspricht sie diesem Minimum exakt; wie ein Schulungsveranstalter die Prüfungstermine bei kombinierten Kursen genau organisiert, legt er im Rahmen der IHK-Anerkennung fest.
Was kostet ein Aufbaukurs?
Anders als Unterrichtseinheiten, Fragenzahl und Bestehensgrenze ist der Kurspreis nicht in ADR oder GGVSEB festgelegt. Die Kosten setzt jeder anerkannte Schulungsveranstalter selbst fest und sie variieren je nach Region, Veranstalter und Kursbündelung (z. B. Basiskurs zusammen mit einem oder mehreren Aufbaukursen). Eine seriöse Preisangabe bekommst du deshalb nur direkt beim jeweiligen Veranstalter oder der zuständigen IHK vor Ort — eine pauschale bundesweite Zahl würden wir hier nicht belegen können.
Praxisbeispiel: Reicht der Basiskurs für einen 2,4-m³-Tankcontainer?
Fahrer B. hat nur den Basiskurs. Die Disposition setzt ihn auf einen Sattelauflieger mit einem Tankcontainer von 2,4 m³ (2.400 Liter) mit UN 1203 Benzin. B. und der Disponent nehmen an: „Es ist ein Tank, also braucht er den Aufbaukurs Tank.“ Dieses Szenario ist konstruiert.
Nach Absatz 8.2.1.3 ADR brauchen Fahrer von Fahrzeugen oder MEMU den Aufbaukurs Tank, wenn sie gefährliche Güter in festverbundenen oder abnehmbaren Tanks über 1 m³, in Batterie-Fahrzeugen über 1 m³ Gesamtfassungsraum oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit mehr als 3 m³ Fassungsraum je Einzelbehälter befördern. 2,4 m³ liegen unter der Tankcontainer-Schwelle von 3 m³ — für genau diese Beförderung reicht der Basiskurs. Dieselbe Person später auf einem Fahrzeug mit abnehmbarem Tank von 1,2 m³ (1.200 Liter): 1,2 m³ überschreitet 1 m³, dann ist der Aufbaukurs Tank Pflicht. Die zwei Schwellen dürfen nicht vertauscht werden.
In der Praxis: Liter umrechnen hilft. 1 m³ = 1.000 Liter, 3 m³ = 3.000 Liter. Ein 2.400-Liter-Tankcontainer bleibt unter der 3-m³-Schwelle; ein 1.200-Liter-Aufsetztank überschreitet die 1-m³-Schwelle. Zuständig für Schulung, Prüfung und Bescheinigung ist die IHK (§ 14 Abs. 3 GGVSEB).
Rechenbeispiel: 13 Unterrichtseinheiten und 19 von 24 in der Tank-Prüfung
Nach § 6 Abs. 2 Buchstabe a der DIHK-Mustersatzung (Stand 1/2026) umfasst der Aufbaukurs Tank 12 Unterrichtseinheiten Theorie und 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen, zusammen 13 UE. Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten (§ 6 Abs. 3 der Mustersatzung; ADR 8.2.2.3.6); 13 × 45 = 585 Minuten. Präsenzschulungen dürfen nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen (§ 6 Abs. 3; ADR 8.2.2.3.7) — 13 UE passen deshalb nicht in einen einzigen Kurstag, sondern brauchen mindestens zwei Tage (8 + 5).
Die IHK-Prüfung zum Aufbaukurs Tank hat nach § 14 der Mustersatzung 24 Fragen in 45 Minuten; zum Bestehen sind 20 richtig zu beantworten. Fahrer B. kreuzt 19 richtig. Die Prüfung ist nicht bestanden. 19 von 24 sind rund 79 Prozent und liegen unter 20. ADR-Absatz 8.2.2.7.2.3 verlangt für Spezialisierungsprüfungen mindestens 15 schriftliche Fragen in mindestens 30 Minuten; der deutsche Tank-Standard liegt mit 24 Fragen in 45 Minuten darüber. Zur Aufbaukurs-Prüfung wird nach § 16 Abs. 2 der Mustersatzung nur zugelassen, wer den Basiskurs bestanden hat oder eine gültige Schulungsbescheinigung vorlegt.
Ein später nachgeholter Aufbaukurs verlängert die Bescheinigung nicht. Nach Absatz 8.2.2.8.2 ADR bleibt die Geltungsdauer beim Erweitern des Geltungsbereichs die der bisherigen Bescheinigung; nach § 23 der Mustersatzung ist das Datum der Basiskurs-Prüfung maßgebend. Klasse 1 und Klasse 7 bleiben bei 8 UE (§ 6 Abs. 2; ADR 8.2.2.4.1) und 15 Fragen / 11 Richtige in 30 Minuten (§ 14) — 8 × 45 = 360 Minuten, also genau die Tagesobergrenze von 8 UE.
Häufige Fragen
Wann ist ein Aufbaukurs zusätzlich zum Basiskurs Pflicht?
Ein Aufbaukurs ist Pflicht, sobald Gefahrgut befördert wird, das der Basiskurs allein nicht abdeckt: Beförderung in Tanks (Aufbaukurs Tank, ADR 8.2.1.3), explosive Stoffe der Klasse 1 oder radioaktive Stoffe der Klasse 7. Für Versandstücke und lose Schüttung außerhalb dieser drei Fälle reicht der Basiskurs.
Ab welcher Tankgröße ist der Aufbaukurs Tank vorgeschrieben?
Nach ADR 8.2.1.3 brauchen Fahrer von Fahrzeugen oder MEMU mit festverbundenen oder abnehmbaren Tanks über 1 m³ Fassungsraum sowie von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum über 1 m³ den Aufbaukurs Tank. Bei Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC gilt die Pflicht, wenn der Einzelbehälter mehr als 3 m³ fasst.
Muss ich erst den Basiskurs abschließen, bevor ich einen Aufbaukurs mache?
Ja. Jeder Aufbaukurs setzt eine bestandene Basiskurs-Prüfung oder eine bereits gültige ADR-Schulungsbescheinigung voraus. Ein Aufbaukurs ersetzt den Basiskurs nicht und kann nicht isoliert geprüft werden.
Kann ich mehrere Aufbaukurse gleichzeitig machen?
Ja, die Aufbaukurse sind unabhängige Module und lassen sich zeitlich kombinieren oder nacheinander absolvieren. Jeder Aufbaukurs hat eine eigene Fragenzahl nach dem bundeseinheitlichen DIHK-Standard: Beim Aufbaukurs Tank liegt sie mit 24 Fragen über dem ADR-Minimum von 15 (ADR 8.2.2.7.2.3), bei Klasse 1 und Klasse 7 entspricht sie mit je 15 Fragen exakt diesem ADR-Minimum.
Gilt der Aufbaukurs Tank auch für MEMU-Fahrer?
Ja. ADR 8.2.1.3 nennt Fahrzeuge und MEMU (mobile Einheiten zur Herstellung und Verladung explosiver Stoffe) bei der Tank-Schwelle ausdrücklich gemeinsam: Wer mit einem MEMU gefährliche Güter in Tanks oberhalb der Schwellenwerte befördert, braucht ebenfalls den Aufbaukurs Tank. Der Aufbaukurs Klasse 1 (ADR 8.2.1.4) ist dagegen wörtlich an „Führer von Fahrzeugen“ adressiert und nennt MEMU nicht gesondert; er entfällt zudem, wenn ausschließlich Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe S, befördert werden. Ob ein MEMU-Einsatz mit anderen Klasse-1-Stoffen zusätzlich den Aufbaukurs Klasse 1 erfordert, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich und ist im Einzelfall mit der zuständigen IHK zu klären.
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Kostenlos registrierenRechtsgrundlagen & Quellen
- § 3 GGVSEB — Verweis auf die anwendbaren Vorschriften des ADR
- § 14 GGVSEB — Zuständigkeiten (Abs. 3: IHK für Schulung, Prüfung und Bescheinigung nach 8.2.2 ADR)
- GGVSEB — Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- ADR-Übereinkommen 2025, Kapitel 8.2 (Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung) — inoffizielle Volltext-Transkription eines gewerblichen Gefahrgut-Fachhändlers (gefahrgutshop.de), deutsche Textfassung, gegen die amtliche UNECE-Fassung wortlautgeprüft: Abschnitt 8.2.1.3 (Aufbaukurs Tank, Schwellenwerte, gilt auch für MEMU), 8.2.1.4 (Aufbaukurs Klasse 1/7, adressiert an Fahrzeugführer, Ausnahme Unterklasse 1.4S), 8.2.2.4.1 (Unterrichtseinheiten), 8.2.2.7 (Mindestfragenzahlen), 8.2.2.8.2 (Gültigkeitsdauer)
- Amtliche Primärquelle (als Textangabe ohne Link, da unece.org automatisierte Abrufe blockiert): UNECE, „Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR)“, Fassung 2025, Vol. I/II — unece.org/transport/publications/agreement-concerning-international-carriage-dangerous-goods-road-adr-2025; die deutschsprachige Bekanntmachung erfolgt über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
- DIHK-Mustersatzung Gefahrgutfahrer Stand 1/2026 — § 6 Abs. 2 Buchst. a (Tank 12+1 UE, Klasse 1/7 je 8 UE), § 6 Abs. 3 (45 Minuten, höchstens 8 UE/Tag), § 14 Tabelle Tank 24/20 in 45 Minuten, Klasse 1/7 15/11 in 30 Minuten, § 16 Abs. 2 Zulassung, § 23 Geltungsdauer = Datum Basiskurs-Prüfung
- UN Digital Library / UNECE — ADR 2025, ECE/TRANS/352 Vol. I: Absatz 8.2.1.3 (Aufbaukurs Tank, Schwellen 1 m³ / 3 m³), 8.2.2.3.6–3.7 (45 Minuten, höchstens 8 UE/Tag), 8.2.2.4.1 (12/8/8 UE Theorie), 8.2.2.7.2.3 (Spezialisierung mindestens 15 Fragen / 30 Minuten), 8.2.2.8.2 (Gültigkeit fünf Jahre, Erweiterung ändert die Frist nicht)
- IHK Würzburg-Schweinfurt — Merkblatt zur Gefahrgutfahrerschulung nach Kap. 8.2 ADR/GGVSEB (Tankschwellen, Gültigkeitsdauer)
- IHK — zuständige Stelle für ADR-Schulung und Prüfung
Stand: 08/2026 · Verifiziert gegen ADR 2025 Absätze 8.2.1.3, 8.2.2.3.6, 8.2.2.3.7, 8.2.2.4.1, 8.2.2.7.2.3 und 8.2.2.8.2, § 14 Abs. 3 GGVSEB sowie DIHK-Mustersatzung §§ 6, 14, 16, 23 (Abruf 25.08.2026). Keine Rechtsberatung.