ADR-Schein machen: Basiskurs, Prüfung und Ablauf
Was der ADR-Schein ist, worauf er rechtlich beruht und wie der Weg zur Schulungsbescheinigung Schritt für Schritt aussieht — vom Pflicht-Basiskurs über die Aufbaukurse bis zur schriftlichen IHK-Prüfung. Hier kompakt und belegt.
Was ist der ADR-Schein?
Der „ADR-Schein" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die ADR-Schulungsbescheinigung. Sie weist nach, dass eine Fahrerin oder ein Fahrer eine Schulung nach Kapitel 8.2 des ADR-Übereinkommens abgeschlossen und die zugehörige Prüfung bestanden hat.
Wer kennzeichnungspflichtige Mengen gefährlicher Güter auf der Straße befördert, braucht diese Bescheinigung. Grundlage ist Abschnitt 8.2.1 ADR: Fahrzeugführer müssen eine Bescheinigung mitführen, die ihre Schulung belegt. Ausgestellt wird sie heute als Chipkarte im Scheckkartenformat.
Rechtsgrundlage: ADR Kapitel 8.2 und § 14 GGVSEB
Zwei Regelwerke greifen ineinander. Das ADR ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es enthält in Kapitel 8.2 die Vorschriften zur Fahrerschulung. Die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) ist die deutsche Umsetzung.
Nach § 14 Absatz 3 der GGVSEB obliegt der Industrie- und Handelskammer (IHK) „die Anerkennung und Überwachung der Schulung, die Durchführung der Prüfungen und die Erteilung der Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach Abschnitt 8.2.2 ADR". Die IHK ist damit die zuständige Stelle für Prüfung und Bescheinigung; der eigentliche Präsenzlehrgang findet bei einem anerkannten Schulungsveranstalter statt.
Der Basiskurs: die Pflichtgrundlage
Der Basiskurs ist der Einstieg für alle Gefahrgutfahrer und Voraussetzung für jeden Aufbaukurs. Er berechtigt zur Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken und in loser Schüttung — mit Ausnahme der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Stoffe), für die eigene Aufbaukurse vorgeschrieben sind.
Inhaltlich vermittelt der Basiskurs die Grundlagen der sicheren Beförderung: die Gefahrgutklassen, Kennzeichnung und Bezettelung, Beförderungspapiere, die vorgeschriebene Ausrüstung und das Verhalten bei Unfällen. Die Einzelheiten dieser Themen behandelt unsere Seite ADR-Basiskurs.
Die Aufbaukurse: Tank, Klasse 1 und Klasse 7
Wer bestimmte Beförderungsarten oder besonders gefährliche Güter transportieren will, ergänzt den Basiskurs um einen Aufbaukurs. Nach Abschnitt 8.2.1 ADR gibt es drei Spezialisierungen:
- Aufbaukurs Tank — für die Beförderung in Tanks (Tankfahrzeuge, Aufsetztanks, Tankcontainer). Details auf der Seite Aufbaukurs Tank.
- Aufbaukurs Klasse 1 — für explosive Stoffe und Gegenstände. Details auf der Seite Klasse 1 Explosivstoffe.
- Aufbaukurs Klasse 7 — für radioaktive Stoffe. Details auf der Seite Klasse 7 Radioaktiv.
Die Aufbaukurse bauen auf dem Basiskurs auf und können nicht ohne ihn abgelegt werden.
Die IHK-Prüfung: schriftlich und im Multiple-Choice-Verfahren
Am Ende jedes Kurses steht eine schriftliche Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren, die von der IHK abgenommen wird. Der vollständige Besuch des zugehörigen Präsenzlehrgangs ist Voraussetzung für die Zulassung. Abschnitt 8.2.2.7.1 ADR legt die Mindestzahl der Fragen fest:
Für den Basiskurs werden mindestens 25 schriftliche Fragen gestellt. Für jeden Aufbaukurs — Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 — sind es mindestens 15 schriftliche Fragen. Den genauen Ablauf beschreiben wir auf der Seite Prüfungsablauf; alle Themen findest du unter Prüfungsthemen.
Der Weg zum ADR-Schein — Schritt für Schritt
- Kurs auswählen: zunächst den Basiskurs, bei Bedarf zusätzlich einen oder mehrere Aufbaukurse.
- Präsenzlehrgang besuchen: vollständige Teilnahme bei einem anerkannten Schulungsveranstalter (Abschnitt 8.2.2 ADR).
- Prüfung ablegen: schriftliche Multiple-Choice-Prüfung vor der IHK.
- Bescheinigung erhalten: nach bestandener Prüfung stellt die IHK die ADR-Schulungsbescheinigung aus.
Häufige Fragen
Brauche ich für alle Gefahrguttransporte einen ADR-Schein?
Der ADR-Schein ist erforderlich, sobald kennzeichnungspflichtige Mengen befördert werden. Für bestimmte begrenzte Mengen und Freistellungen sieht das ADR Erleichterungen vor. Welche Beförderung darunterfällt, richtet sich nach dem ADR und der GGVSEB.
Wo gilt der ADR-Schein?
Die Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2 ADR ist in allen ADR-Vertragsstaaten anerkannt, weil sie auf dem internationalen Übereinkommen beruht. In Deutschland wird sie über die GGVSEB umgesetzt und von der IHK ausgestellt.
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Kostenlos registrierenRechtsgrundlagen & Quellen
- § 14 GGVSEB — Zuständigkeiten (Abs. 3: IHK für Schulung, Prüfung und Bescheinigung nach 8.2.2 ADR)
- GGVSEB — Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- ADR — Europäisches Übereinkommen (UNECE), Kapitel 8.2: Fahrerschulung, 8.2.2.7.1: Prüfungsfragen
- IHK — zuständige Stelle für ADR-Schulung und Prüfung
Stand: 07/2026 · Alle Angaben nach dem ADR-Übereinkommen (Kapitel 8.2) und der GGVSEB. Keine Rechtsberatung.