Kompakt: ADR 2027 ist der Entwurf der Änderungen zu den Anlagen A und B, notifiziert am 1. Juli 2026. Ohne Ablehnung nach Artikel 14 Absatz 3 ADR bis zum 1. Oktober 2026 treten sie am 1. Januar 2027 in Kraft. In Deutschland gilt bis zur nächsten ADR-Änderungsverordnung weiter ADR 2025 über § 1 Absatz 3 GGVSEB (30. ADR-Änderungsverordnung, BGBl. 2025 II Nr. 57).
Wann tritt ADR 2027 in Kraft?
Die vorgeschlagenen Änderungen zu den Anlagen A und B ADR treten am 1. Januar 2027 in Kraft, sofern sie nicht bis zum 1. Oktober 2026 nach Artikel 14 Absatz 3 ADR als abgelehnt gelten — so die Depositary Notification C.N.252.2026.TREATIES-XI.B.14 des UN-Generalsekretärs vom 1. Juli 2026.
Frankreich hat den Text nach Artikel 14 Absatz 1 ADR übermittelt; die WP.15 hatte ihn in der 118. und 119. Sitzung gebilligt. Der Wortlaut der Änderungen steht in ECE/TRANS/WP.15/274 sowie Corr.1 und Add.1. Ablehnung braucht nach Artikel 14 Absatz 3 ADR schriftlichen Widerspruch von mindestens einem Drittel der Vertragsparteien oder von fünf, falls ein Drittel mehr als fünf wären.
| Datum | Was feststeht | Quelle |
|---|---|---|
| 1. Juli 2026 | Notifikation der Änderungsvorschläge an die Vertragsparteien | C.N.252.2026.TREATIES-XI.B.14 |
| 1. Oktober 2026 | Ende der Drei-Monats-Frist für Einwände nach Artikel 14 Absatz 3 ADR | dieselbe Notification, Satz nach dem Zitat von Artikel 14 |
| 1. Januar 2027 | Inkrafttreten, wenn die Änderungen nicht als abgelehnt gelten | dieselbe Notification |
| heute (Deutschland) | Straßenverkehr: Teile 1 bis 9 ADR in der Fassung der 30. ADRÄndV | § 1 Absatz 3 Nummer 1 GGVSEB |
Gilt ADR 2027 schon für die IHK-Prüfung?
Nein. Die IHK-Prüfung nach § 14 Absatz 3 GGVSEB prüft die Schulung nach Kapitel 8.2 ADR in der Fassung, die § 1 Absatz 3 GGVSEB für innerstaatliche Straßenbeförderungen für anwendbar erklärt — das ist ADR 2025.
Aufbauend auf dem Überblick ADR-Prüfung online üben und den Unterrichtseinheiten nach ADR 8.2: Der Zwei-Satz-Hinweis „ADR 2027 ist nicht in Kraft“ auf jener Seite bleibt richtig. Dieser Artikel liefert die Fundstellen und die drei Änderungen, die in Foren und IHK-Vorträgen 2026 am häufigsten als schon geltend missverstanden werden.
Was ändert sich an der 1000-Punkte-Regel?
Der Entwurf streicht in 1.1.3.6.3 ADR für die Beförderungskategorie 1 alle Verweise auf Fußnote a und setzt die Fußnote auf „(Deleted)“; 1.1.3.6.4 verliert den zweiten Spiegelstrich. Was dieser Spiegelstrich in der geltenden Fassung rechnet, steht in 1.1.3.6.4 ADR 2025 (ECE/TRANS/352), nicht in der Änderungsliste.
Die geltende 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6 ADR bleibt bis zum Inkrafttreten unberührt. Heute gilt für neun UN-Nummern der Kategorie 1 eine abweichende Höchstmenge über Fußnote a; der Entwurf nimmt genau diese neun in die neue Übergangsvorschrift 1.6.1.61 auf.
| Regelung | ADR 2025 (geltend) | Entwurf ADR 2027 |
|---|---|---|
| Fußnote a zu 1.1.3.6.3 | vorhanden (Verweise in der Kategorie-1-Zeile) | gestrichen, Text „(Deleted)“ |
| UN 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005, 1017 | Fußnote a und der zugehörige Faktor in 1.1.3.6.4 | 1.6.1.61: alte Fußnote a und Faktor bis 31. Dezember 2030 weiter anwendbar |
| 1.1.3.6.4 zweiter Spiegelstrich | gesonderte Rechenregel für die Fußnote-a-Güter (ADR 2025) | wird gelöscht (WP.15/274: „Delete the second indent“) |
Das ist die Stelle, an der IHK-Ostwestfalen 2026 von einer Absenkung 50 kg auf 20 kg je Beförderungseinheit spricht. Der Entwurf selbst nennt in 1.1.3.6.3 keine Kilogrammzahl — er löscht die Fußnote. Die UN-Liste und das Datum 31. Dezember 2030 stehen nur in 1.6.1.61.
Was ändert der Entwurf an der ADR-Schulung?
Kapitel 8.2 ADR erhält im Entwurf Definitionen und zwei neue Absätze: „e-learning“ ist asynchroner Unterricht mit IKT, räumlich und zeitlich getrennt; „remote training“ ist synchroner Unterricht mit IKT, nur räumlich getrennt.
| Schulung | Entwurf (ECE/TRANS/WP.15/274) | Praktische Übungen 8.2.2.3.8 |
|---|---|---|
| Erstschulung | neuer 8.2.2.4.3: Präsenz, Fernunterricht oder Kombination — E-Learning ist in diesem Absatz nicht genannt | nur in Präsenz |
| Auffrischung | neuer 8.2.2.5.4: Präsenz, Fernunterricht, E-Learning oder Kombination; der theoretische Teil darf nicht vollständig als E-Learning laufen | nur in Präsenz |
IHK-Kammern briefen das 2026 bereits (Duisburg: „Digitale Schulungen … gemäß Kapitel 8.2 ADR ab 01.01.2027“). Prozentanteile oder Software-Genehmigungen aus solchen Folien sind DIHK-Leitlinie, nicht der ADR-Entwurf — und gehören nicht in die Prüfungsantwort.
Welche Übergangsfristen stehen schon im Entwurf?
Unterabschnitt 1.6.1.1 ADR 2025 enthält die Jahreszahlen 2025 und 2024; ECE/TRANS/WP.15/274 ersetzt sie durch 2027 und 2026. Das ist dasselbe Muster, mit dem jede ADR-Ausgabe die allgemeine Übergangsfrist um zwei Jahre weiterschiebt — ohne dass daraus schon deutsches Verordnungsrecht wird.
- 1.6.1.58: schriftliche Weisungen nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden 5.4.3 ADR dürfen bis 31. Dezember 2027 weiter verwendet werden — siehe den bestehenden Artikel schriftliche Weisungen.
- 1.6.1.61: Fußnote a zu 1.1.3.6.3 für die neun UN-Nummern bis 31. Dezember 2030.
- 8.1.2.2 Note (Entwurf): Die Zulassungsbescheinigung eines Anhängers muss nicht im Fahrerhaus liegen, wenn sie zugänglich und wettergeschützt am Anhänger liegt. Die multilaterale Vereinbarung M364, die dasselbe bis 31. Dezember 2026 erlaubt, ist im Artikel ADR-Zulassungsbescheinigung belegt. Der Entwurf würde die Lücke nach Ablauf der M364 schließen — aber erst, wenn ADR 2027 in Kraft tritt und national übernommen ist.
Neue UN-Nummern 3563 und 3564 (Lithiummetall- bzw. Natrium-Ionen-Batterien in Güterbeförderungseinheiten) ergänzen den bestehenden Ratgeber Lithiumbatterien Klasse 9; sie sind Prüfungsstoff erst, wenn sie in der geltenden Tabelle A stehen.
Häufige Fragen
Gilt ADR 2027 schon in Deutschland?
Nein. § 1 Absatz 3 GGVSEB verweist für den Straßenverkehr weiter auf die Anlagen A und B ADR in der Fassung der 30. ADR-Änderungsverordnung vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 57). Die Depositary Notification C.N.252.2026.TREATIES-XI.B.14 vom 1. Juli 2026 setzt das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen auf den 1. Januar 2027, sofern sie nicht bis zum 1. Oktober 2026 nach Artikel 14 Absatz 3 ADR als abgelehnt gelten.
Muss ich die IHK-Prüfung 2026 nach ADR 2027 lernen?
Nein. Die schriftliche IHK-Prüfung prüft die geltende Rechtslage. Geltend ist ADR 2025 über § 1 Absatz 3 GGVSEB. Prüfungsfallen zu 1.1.3.6 ADR bleiben die aktuelle Tabelle inklusive Fußnote a; die Streichung dieser Fußnote steht erst im Entwurf ECE/TRANS/WP.15/274.
Wird Fußnote a der Beförderungskategorie 1 gestrichen?
Im Entwurf ja, aber nicht über Nacht. ECE/TRANS/WP.15/274 streicht in 1.1.3.6.3 die Verweise auf Fußnote a und setzt die Fußnote auf „(Deleted)“. Übergangsvorschrift 1.6.1.61 erlaubt für UN 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017 die bis 31. Dezember 2026 geltende Fußnote a und den zugehörigen Faktor in 1.1.3.6.4 bis zum 31. Dezember 2030 weiter anzuwenden.
Darf der Basiskurs 2027 komplett als E-Learning laufen?
Nach dem Entwurf nicht. Neuer 8.2.2.4.3 ADR: Erstschulung in Präsenz, als Fernunterricht (remote training) oder als Kombination; praktische Übungen nach 8.2.2.3.8 nur in Präsenz. E-Learning ist in 8.2.2.4.3 für die Erstschulung nicht genannt. Für die Auffrischung erlaubt neuer 8.2.2.5.4 Präsenz, Fernunterricht, E-Learning oder Kombination, verbietet aber, den theoretischen Teil vollständig als E-Learning durchzuführen; praktische Übungen bleiben Präsenz.
Bis wann gelten die alten schriftlichen Weisungen?
Wenn die Änderungen angenommen werden: Übergangsvorschrift 1.6.1.58 ADR im Entwurf ECE/TRANS/WP.15/274 erlaubt schriftliche Weisungen nach dem bis 31. Dezember 2026 geltenden 5.4.3 ADR bis zum 31. Dezember 2027 weiter zu verwenden.