Ratgeber / Lithiumbatterien im ADR

Lithiumbatterien im ADR-Transport: UN-Nummern, Sondervorschrift 188 und E-Bike-Akkus

Ob Powerbank, Werkzeugakku oder E-Bike-Batterie — sobald Lithiumbatterien gewerblich transportiert werden, greift Gefahrgutklasse 9. Dieser Ratgeber erklärt die vier UN-Nummern, die Freistellungsgrenze von 100 Wh nach Sondervorschrift 188 und was bei defekten Batterien gilt — belegt aus dem ADR 2025 und der GGVSEB.

Klasse 9 — und welche UN-Nummer zählt wann?

Lithiumbatterien und -zellen gehören nach Abschnitt 2.2.9.1.7 ADR zur Klasse 9 (sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände). Das Versandstück ist mit dem Gefahrzettel 9A zu kennzeichnen. In Deutschland gilt das ADR über § 3 GGVSEB als verbindliches nationales Recht.

In Gefahrgutforen taucht die Frage immer wieder auf: „Welche Nummer muss ich auf das Paket schreiben — 3480 oder 3481?" Der Unterschied liegt darin, ob die Batterie losgelöst oder eingebaut ist. Das ADR 2025 unterscheidet vier UN-Einträge:

UN-Nr.BezeichnungTypisches Beispiel
UN 3480Lithium-Ionen-Batterien und -Zellen (lose)Ersatzakku im Karton
UN 3481Lithium-Ionen-Batterien in oder mit AusrüstungenLaptop mit eingebautem Akku
UN 3090Lithiummetall-Batterien und -Zellen (lose)Primärzellen (nicht aufladbar) lose
UN 3091Lithiummetall-Batterien in oder mit AusrüstungenKamera mit Lithiummetall-Knopfzelle

Alle vier Einträge sind Klasse 9 mit dem Klassifizierungscode M4 (ADR 2025, Tabelle A, Kapitel 3.2). Der Gefahrzettel 9A ist am Versandstück anzubringen — kein herkömmlicher Klasse-9-Zettel, sondern das speziell für Batterien eingeführte Muster.

Sondervorschrift 188: Freistellung für kleine Batterien

„Muss ich wirklich Gefahrgutpapiere ausfüllen, wenn ich ein paar AA-Akkus verschicke?" — diese Frage kommt regelmäßig in Fachgemeinschaften und Schulungen auf. Die Antwort gibt Sondervorschrift 188 in Kapitel 3.3 ADR: Zellen und Batterien sind von den übrigen ADR-Vorschriften freigestellt, wenn sie alle folgenden Bedingungen erfüllen.

Voraussetzungen Sondervorschrift 188 (ADR 2025, Kapitel 3.3)

  • Prüfung nach UN 38.3 bestanden: Die Zellen/Batterien müssen die Prüfanforderungen des UN Manual of Tests and Criteria, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen — Voraussetzung, die Hersteller durch ein Qualitätssicherungsprogramm nachweisen. Selbst gebastelte oder nicht-zertifizierte Zellen fallen nicht unter SV 188.
  • Lithium-Ionen-Zelle: max. 20 Wh
  • Lithium-Ionen-Batterie: max. 100 Wh
  • Lithiummetall-Zelle: max. 1 g Lithiumgehalt
  • Lithiummetall-Batterie: max. 2 g Lithiumgehalt
  • Bruttomasse Versandstück: max. 30 kg (gilt nicht für in Ausrüstungen eingebaute Batterien)
  • Pflicht auch bei Freistellung: Batterie-Kennzeichen (min. 100 × 100 mm) mit UN-Nummer auf dem Versandstück — Ausnahme: ausschließlich Knopfzellen in Geräten

Sind alle Bedingungen erfüllt, entfallen Kennzeichnung des Fahrzeugs, Beförderungsdokument (Gefahrgutzettel am LKW), Fahrerausbildung und die weiteren Kapitel-Pflichten des ADR. Das Batterie-Kennzeichen mit der UN-Nummer bleibt jedoch immer Pflicht.

Warum E-Bike-Akkus und Fahrzeugbatterien nicht profitieren

In der Praxis ist das häufigste Missverständnis: „Für meinen E-Bike-Akku gilt doch die Freistellung." Tatsächlich liegen handelsübliche E-Bike-Akkus bei 250 Wh bis über 750 Wh — selbst Einstiegsmodelle mit 250 Wh überschreiten die 100-Wh-Grenze der SV 188 um mehr als das Doppelte. Gleiches gilt für Antriebsbatterien von Elektroautos und Werkzeugakkus für schwere Maschinen. Für all diese Batterien greifen die vollständigen Vorschriften des ADR 2025.

Praxishinweis — Fahrzeug ist keine „Ausrüstung": Ein E-Bike (Pedelec) ist im ADR ein Fahrzeug, keine „Ausrüstung" im Sinne von UN 3481. Wird das E-Bike mit intaktem eingebautem Akku befördert, ist es dem ADR-2025-Eintrag UN 3556 (Fahrzeug mit Antrieb durch Lithium-Ionen-Batterien) zuzuordnen — über die zugewiesene Sondervorschrift 666 unterliegt ein solches Fahrzeug mit unbeschädigter, nach UN 38.3 geprüfter eingebauter Batterie jedoch weitgehend nicht den übrigen ADR-Vorschriften. Die volle ADR-Pflicht greift dagegen, sobald der Akku ausgebaut und einzeln versendet wird — dann gilt UN 3480, und zwar auch dann, wenn er zusammen mit dem E-Bike-Rahmen in einer Sendung verladen wird, denn ein Fahrzeug zählt nicht als „Ausrüstung". UN 3481 („in oder mit Ausrüstungen verpackt") gilt nur für echte Geräte wie Laptop, Werkzeug oder Kamera, nicht für Fahrzeuge. Bei handelsüblichen E-Bike-Akkus ist der 100-Wh-Grenzwert der SV 188 in allen Fällen überschritten.

ADR 2025: Fünf neue UN-Nummern für Batterien

Das ADR 2025 — in Kraft getreten am 1. Januar 2025, verpflichtend ab 1. Juli 2025 — hat die Tabelle A um fünf neue UN-Einträge für Batterien erweitert. Bedeutsam für die Praxis:

  • UN 3551 und UN 3552: Natrium-Ionen-Batterien und -Zellen (neu aufgenommen; gelten ebenfalls als Klasse 9 und profitieren von SV 188 in angepassten Grenzen)
  • UN 3556, UN 3557, UN 3558: Fahrzeuge mit Antrieb durch Lithium-Ionen-, Lithiummetall- bzw. Natrium-Ionen-Batterien (über Sondervorschrift 666 mit intakter eingebauter Batterie weitgehend vom ADR freigestellt)

Natriumbatterien werden als preisgünstigere Alternative zu Lithium-Ionen-Zellen gehandelt und dürften künftig häufiger im gewerblichen Transport auftauchen. Die Sondervorschrift 188 wurde entsprechend angepasst, um Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien mit denselben Wh-Grenzwerten (20 Wh / 100 Wh) einzuschließen.

Sondervorschrift 376: Defekte und beschädigte Batterien

Für beschädigte, ausgelaufene oder defekte Lithiumbatterien gilt eine eigene Regelung: Sondervorschrift 376 (Kapitel 3.3 ADR). Eine technisch sachverständige Person muss die Batterie bewerten — insbesondere auf Anzeichen akuter Gefahr wie Gasaustritt, Brandspuren oder Elektrolytaustritt. Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an Verpackung und Dokumentation:

  • Das Versandstück ist mit der Aufschrift „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN" (bzw. „BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN") zu kennzeichnen — die Aufschrift wird ohne Leerzeichen um den Schrägstrich geschrieben (vorgeschriebener Wortlaut nach SV 376).
  • Das Beförderungsdokument muss den Vermerk „BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376" enthalten.
  • Die Verpackungsvorschrift (P 908 oder P 911 je nach Schadensgrad) regelt Isolation, Kurzschlussschutz und Außenverpackung.

Kennzeichnung und Tunnelbeschränkung

UN 3480 fällt nach ADR 2025 in die Beförderungskategorie 2 mit einem Multiplikator von 3 für die 1 000-Punkte-Rechnung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR. Das rechnerische Ergebnis (1 000 ÷ 3 ≈ 333) gibt an, wie viele Einheiten (bei Feststoff in kg) UN 3480 allein ausschöpfen würden, bevor die Gesamtladung den 1 000-Punkte-Schwellenwert überschreitet. Wird diese Schwelle nicht überschritten und sind keine anderen Auflagen anwendbar, entfallen Fahrerausbildung und ADR-Schein nach Kapitel 1.1.3.6 ADR. Die genaue Berechnung ist immer für die gesamte Ladung einer Beförderungseinheit durchzuführen.

Ob diese Schwelle überschritten ist, entscheidet die Freistellungsregel nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (Freistellung in Zusammenhang mit den je Beförderungseinheit beförderten Mengen). Wird die 1 000-Punkte-Grenze überschritten, greifen die vollen ADR-Kapitel-Pflichten: Der Fahrer benötigt einen gültigen ADR-Schein, es müssen die schriftlichen Weisungen nach Abschnitt 5.4.3 ADR (früher „Unfallmerkblatt" genannt) mitgeführt werden, und die Fahrzeugausrüstung nach Abschnitt 8.1.5 ADR ist vorzuhalten. Die mitzuführenden Begleitpapiere sind in Abschnitt 8.1.2 ADR aufgezählt; die schriftlichen Weisungen sind im Führerhaus an leicht zugänglicher Stelle griffbereit zu halten.

Zur Tunnelbeschränkung: UN 3480 und UN 3481 unterliegen der Tunnelkategorie E — Tunnel dieser Kategorie sind für den Transport gesperrt. Wie die Tunnelkategorien A bis E vergeben werden und welche Streckenbeschränkungen daraus folgen, erklärt der Ratgeber Tunnelbeschränkungen und Tunnelkategorien im ADR.

Die Kennzeichnung des Versandstücks mit Gefahrzettel 9A ergänzt das Gesamtbild. Welche Zettel für die anderen acht Gefahrgutklassen vorgeschrieben sind und wie Kennzeichnung und Bezettelung zusammenspielen, fasst der Ratgeber zu den Gefahrzetteln zusammen.

Relevanz für die ADR-Prüfung

Lithiumbatterien sind ein festes Prüfungsthema des ADR-Basiskurses. Kandidaten sollten die vier UN-Nummern sicher auseinanderhalten, die Grenzwerte der Sondervorschrift 188 auswendig kennen und wissen, dass E-Bike-Akkus die Freistellungsgrenze überschreiten. Ergänzend empfiehlt sich die Lektüre des Ratgebers zu den Freistellungen im ADR, der weitere Ausnahmen — etwa für Privatpersonen und begrenzte Mengen — systematisch auflistet.

Häufige Fragen

Brauche ich einen ADR-Schein, wenn ich Lithiumbatterien transportiere?

Das hängt von Menge und Art ab. Kleine Batterien unter den Grenzwerten der Sondervorschrift 188 sind vollständig von den ADR-Pflichten befreit. Für größere Batterien (oberhalb der 100-Wh-Grenze) gilt Beförderungskategorie 2 mit Multiplikator 3; solange die gesamte Ladung den 1 000-Punkte-Schwellenwert nach Abschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschreitet, ist kein ADR-Schein nötig. Bei Überschreitung sind Fahrerausbildung, schriftliche Weisungen und das Mitführen des ADR-Scheins vorgeschrieben.

Darf eine Privatperson Lithiumbatterien ohne ADR-Anforderungen transportieren?

Unter bestimmten Bedingungen ja. Abschnitt 1.1.3.1 ADR sieht eine Freistellung vor, wenn die Güter in Einzelhandelsverpackungen für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch bestimmt sind und Maßnahmen gegen Auslaufen unter normalen Beförderungsbedingungen getroffen wurden. Die Freistellung gilt nicht pauschal für alle Privatpersonen oder alle Batterietypen und entfällt bei gewerblichen Transporten.

Was ist das Batterie-Kennzeichen nach Sondervorschrift 188?

Das Batterie-Kennzeichen ist ein normiertes Piktogramm (Gefahrzettel-ähnliche Markierung nach Abschnitt 5.2.1.9.2 ADR) mit der jeweiligen UN-Nummer. Es muss auch dann angebracht werden, wenn das Versandstück nach SV 188 von allen anderen ADR-Pflichten freigestellt ist. Knopfzellbatterien in Geräten und sehr kleine Sendungen sind unter engen Voraussetzungen auch von dieser Kennzeichnung ausgenommen.

Klasse 9 und Lithiumbatterien sicher in der Prüfung beherrschen

Übe UN-Nummern, Sondervorschriften und Gefahrgutklassen mit Fragen im Prüfungsmodus — aufgebaut nach der schriftlichen IHK-Prüfung. Ein Teil der Fragen ist kostenlos, ganz ohne Zeitlimit.

Kostenlos registrieren

Stand: 07/2026 · Alle rechtlichen Angaben nach ADR 2025 und GGVSEB. Keine Rechtsberatung.