Was sind begrenzte Mengen nach ADR?
Begrenzte Mengen, kurz LQ für „Limited Quantities“, sind gefährliche Güter in kleinen Innenverpackungen, die bei vollständiger Einhaltung von Kapitel 3.4 ADR nur einem ausdrücklich genannten Teil der übrigen ADR-Vorschriften unterliegen.
LQ bedeutet deshalb nicht „kein Gefahrgut“. Die Erleichterung setzt eine korrekte Klassifizierung, eine zulässige Menge und die vorgeschriebene Verpackung voraus. Ausgangspunkt ist die konkrete UN-Nummer in Tabelle A: Spalte 7a nennt die Höchstmenge je Innenverpackung oder Gegenstand; steht dort 0, ist LQ für diesen Eintrag ausgeschlossen.
Wie prüfst du, ob eine Sendung als LQ befördert werden darf?
Eine Sendung darf nur dann als LQ laufen, wenn Spalte 7a einen Wert größer als null ausweist, jede Innenverpackung diese Grenze einhält und der Verpackungsaufbau den Abschnitten 3.4.2 bis 3.4.4 ADR entspricht.
| Prüfschritt | Frage | Folge |
|---|---|---|
| 1. Stoff | Welche UN-Nummer und Benennung gelten? | Ohne richtige Klassifizierung keine LQ-Entscheidung. |
| 2. Spalte 7a | Steht dort eine Menge größer als 0? | Nur dann ist Kapitel 3.4 grundsätzlich nutzbar. |
| 3. Innenverpackung | Bleibt jede Innenverpackung innerhalb dieses Werts? | Die Gesamtmenge im Fahrzeug ersetzt diese Einzelprüfung nicht. |
| 4. Außenverpackung | Stecken die Innenverpackungen in einer geeigneten Außenverpackung? | Das Versandstück darf grundsätzlich höchstens 30 kg brutto wiegen. |
| 5. Kennzeichnung | Ist das LQ-Kennzeichen korrekt und sichtbar? | Erst dann ist die Erleichterung vollständig umgesetzt. |
Bei zulässigen Trays mit Dehn- oder Schrumpffolie liegt die Bruttomassengrenze bei 20 kg. Die oft genannte pauschale Aussage „LQ sind immer fünf Liter“ ist falsch: Maßgeblich bleibt der Wert des konkreten Stoffes in Spalte 7a.
Wie muss ein LQ-Versandstück gekennzeichnet sein?
Ein LQ-Versandstück trägt grundsätzlich die schwarz-weiße Raute nach Abschnitt 3.4.7 ADR; ihre Mindestgröße beträgt 100 × 100 mm bei einer mindestens 2 mm breiten Begrenzungslinie.
Ist das Versandstück zu klein, darf das Kennzeichen auf mindestens 50 × 50 mm und die Linie auf mindestens 1 mm verkleinert werden, sofern es deutlich sichtbar bleibt. Kapitel 3.4 ersetzt damit nicht die Pflicht zur sauberen Versandvorbereitung: Für Umverpackungen, Ausrichtungspfeile und besondere Stoffvorschriften muss jeweils geprüft werden, ob weitere Anforderungen greifen. Die allgemeinen Formen erklärt ergänzend unser Beitrag zu Gefahrzetteln und Gefahrgutklassen.
Wann braucht die Beförderungseinheit ein LQ-Kennzeichen?
Eine Beförderungseinheit braucht die große LQ-Kennzeichnung nur, wenn ihre höchstzulässige Gesamtmasse über 12 Tonnen liegt und zugleich mehr als 8 Tonnen Bruttomasse an LQ-Versandstücken befördert werden.
Dann ist das 250 × 250 mm große Kennzeichen vorn und hinten anzubringen; bei einem Container gelten die Seitenregeln des Abschnitts 3.4.13. Die beiden Schwellen beantworten verschiedene Fragen: 12 Tonnen beziehen sich auf die gesamte Beförderungseinheit, also gegebenenfalls Kraftfahrzeug plus Anhänger, 8 Tonnen auf die Bruttogesamtmasse der LQ-Versandstücke.
Bei ausschließlicher LQ-Beförderung darf die Beförderungseinheit nicht mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein. Enthält sie daneben andere gefährliche Güter, die orangefarbene Tafeln nach 5.3.2 ADR erfordern, erlaubt 3.4.13 entweder nur die vorgeschriebenen orangefarbenen Tafeln oder gleichzeitig diese Tafeln und die LQ-Kennzeichen. Für gekennzeichnete LQ-Beförderungseinheiten können außerdem die Tunnelregeln aus Kapitel 8.6 relevant werden.
Welche Pflichten bleiben bei begrenzten Mengen bestehen?
Bei LQ bleiben insbesondere Klassifizierung, geeignete Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung, die aufgabenbezogene Unterweisung und die Bruttomasseninformation an den Beförderer bestehen.
- Unterweisung: Betroffene Personen brauchen die funktionsbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR.
- Bruttomasse: Der Absender informiert den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden LQ-Güter (3.4.12 ADR und § 18 GGVSEB).
- Ladungssicherung: Abschnitt 7.5.7 bleibt über 3.4.1 anwendbar; die Versandstücke müssen gegen Bewegung und Beschädigung gesichert sein.
- Dokument: Für eine reine LQ-Beförderung verlangt Kapitel 3.4 kein Beförderungspapier nach 5.4.1. Kommen andere Gefahrgüter hinzu, ist deren Rechtsweg getrennt zu prüfen.
Was unterscheidet LQ von der 1000-Punkte-Regel?
LQ knüpft an die Menge je Innenverpackung und den Verpackungsaufbau an, während die 1000-Punkte-Regel die Gesamtmenge je Beförderungseinheit anhand der Beförderungskategorie in Spalte 15 bewertet.
Beide Erleichterungen sind eigenständige Wege und dürfen nicht zu einer vermeintlich größeren Freimenge zusammengerechnet werden. Aufbauend auf dem Überblick Wann braucht man keinen ADR-Schein? zeigt unser Artikel zur 1000-Punkte-Regel die andere Prüflogik mit Faktoren und Gesamtmengen.
Häufige Fragen zu begrenzten Mengen im ADR
Die häufigsten Fragen betreffen den Tabellenwert in Spalte 7a, das Beförderungspapier, die Fahrerbescheinigung und die Abgrenzung zur 1000-Punkte-Regel.
Wo steht die zulässige LQ-Menge?
Die Höchstmenge je Innenverpackung oder Gegenstand steht für jede UN-Nummer in Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel 3.2 ADR. Der Wert 0 schließt die Beförderung als begrenzte Menge aus.
Braucht ein reiner LQ-Transport ein Beförderungspapier?
Kapitel 3.4 ADR verlangt für eine reine LQ-Beförderung kein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1. Der Absender muss den Beförderer aber vorab in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der LQ-Güter informieren.
Braucht der Fahrer bei begrenzten Mengen einen ADR-Schein?
Wer ausschließlich gefährliche Güter befördert, die Kapitel 3.4 ADR vollständig entsprechen, benötigt dafür keine ADR-Schulungsbescheinigung. Die aufgabenbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bleibt erforderlich.
Sind LQ und die 1000-Punkte-Regel dasselbe?
Nein. LQ richtet sich nach der Menge je Innenverpackung und den Verpackungsregeln des Kapitels 3.4; die 1000-Punkte-Regel richtet sich nach der Gesamtmenge je Beförderungseinheit und der Beförderungskategorie in Spalte 15.
Verantwortung, Methode und Zweck: Verantwortlich ist das Team von adr-pruefung.de. Der Entwurf wurde automatisiert unterstützt. Wiederkehrende Fragen aus Cargoforum, Gefahrgut-Foren und Reddit dienten ausschließlich als qualitative Bedarfssignale; jede rechtliche Kernaussage wurde danach am ADR-2025-Text in der amtlichen BAM-Datenbank, an der GGVSEB und an der RSEB 2025 geprüft. Ziel ist eine verlässliche Lern- und Entscheidungshilfe, keine Einzelfallberatung.