Unterweisung · ADR 2025

ADR-1.3-Unterweisung: Wer sie braucht, Inhalte und Nachweis

„Brauche ich dafür einen ADR-Schein?“, „Wie viele Stunden sind Pflicht?“ und „Muss das jedes Jahr wiederholt werden?“ — die ADR-1.3-Unterweisung wird oft mit der Fahrerschulung verwechselt. Hier trennen wir die Pflichten am ADR- und GGVSEB-Wortlaut.

Stand: 08/2026 · Keine Rechtsberatung

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Wer muss eine ADR-1.3-Unterweisung erhalten?

Beschäftigte von Beteiligten nach Kapitel 1.4 ADR müssen unterwiesen sein, sobald ihre Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter betreffen; entscheidend sind Verantwortung und Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung.

Das kann Personal bei Absender, Beförderer, Verpacker, Befüller, Verlader, Entlader oder Empfänger betreffen — etwa in Versand, Lager, Disposition oder an der Rampe. Abschnitt 8.2.3 ADR nennt außerdem Fahrer ohne Schulungsbescheinigung. Ohne die erforderliche Unterweisung darf die betroffene Funktion nach Unterabschnitt 1.3.1 nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person ausgeübt werden.

SituationErforderlicher NachweisEntscheidender Punkt
Fahrer bei einer Beförderung, für die Abschnitt 8.2.1 giltADR-SchulungsbescheinigungEine 1.3-Unterweisung allein reicht nicht.
Fahrer ohne erforderliche ADR-Schulungsbescheinigung, zum Beispiel im Rahmen einer anwendbaren FreistellungAufgabenbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3Abschnitt 8.2.3 verweist diese Fahrer auf Kapitel 1.3.
Versand, Disposition, Verpackung, Be- oder Entladung mit GefahrgutaufgabenAufgabenbezogene Unterweisung nach Kapitel 1.3Umfang richtet sich nach der konkreten Funktion.
Neue Aufgabe, Unterweisung noch nicht vollständigBis zur Unterweisung nur direkte AufsichtKeine eigenständige Wahrnehmung der ungeschulten Funktion.

Welche Inhalte verlangt die ADR-1.3-Unterweisung?

Die ADR-1.3-Unterweisung muss allgemeine Sensibilisierung, funktionsbezogene Kenntnisse und Sicherheitswissen abdecken und dabei die konkrete Verantwortung der Person berücksichtigen.

Wer Beförderungspapiere erstellt, braucht andere Schwerpunkte als jemand, der Versandstücke verlädt. Zum Dokumentenbezug siehe auch unseren Ratgeber zum Beförderungsdokument nach ADR.

Wann und wie oft ist die ADR-1.3-Unterweisung nötig?

Die erforderliche Unterweisung muss vor der eigenständigen Aufgabenübernahme erfolgen und anschließend regelmäßig ergänzt werden, damit Änderungen der Vorschriften berücksichtigt sind; ein starres Jahres- oder Zweijahresintervall nennt Kapitel 1.3 ADR nicht.

Faktencheck: Auch eine feste Mindestdauer von vier oder acht Stunden steht nicht in Kapitel 1.3. Dauer und Tiefe müssen vielmehr zur Verantwortung und Aufgabe passen. Andere Rechtsgebiete oder betriebliche Vorgaben können daneben eigene Intervalle verlangen.

Neue Aufgaben, Abläufe oder Vorschriften sind Anlässe, den Unterweisungsumfang zu prüfen. Die 1000-Punkte-Regel befreit nicht von dieser Unterweisung.

Wie lange muss der Unterweisungsnachweis aufbewahrt werden?

In Deutschland müssen die Beteiligten die Aufzeichnungen über die Unterweisung eines Arbeitnehmers fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahren.

Das folgt unmittelbar aus § 27 Absatz 5 Nummer 2 GGVSEB. Nach Abschnitt 1.3.3 ADR führt der Arbeitgeber die Aufzeichnungen und stellt sie dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung; bei Beginn einer neuen Beschäftigung sollen die Nachweise geprüft werden. Für einen belastbaren Nachweis sollten Person, Datum, behandelte Inhalte und Funktionsbezug eindeutig erkennbar sein — diese Einzelangaben sind eine praktische Dokumentationshilfe, keine zusätzliche wörtliche Liste aus § 27 GGVSEB.

Ersetzt die ADR-1.3-Unterweisung den ADR-Schein?

Nein: Wo Abschnitt 8.2.1 ADR eine Schulungsbescheinigung für den Fahrer verlangt, kann eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 diese Bescheinigung nicht ersetzen.

Die 1.3-Unterweisung erfasst vielmehr weitere Beteiligte und Fahrer, die keine Bescheinigung nach Abschnitt 8.2.1 benötigen. Ob eine Freistellung greift, muss getrennt geprüft werden; der Einstieg dazu ist unser Artikel Wann braucht man keinen ADR-Schein?. Den regulären Erwerb erklärt der Ratgeber ADR-Schein: Basiskurs und Prüfung.

Was gilt bei fehlender Unterweisung oder Dokumentation?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht für die Unterweisung oder die fünfjährige Aufbewahrung sorgt, handelt nach § 37 Absatz 1 Nummer 19 Buchstaben h oder i GGVSEB ordnungswidrig.

Eine pauschale Bußgeldsumme nennen wir bewusst nicht: Die Norm beschreibt hier den Tatbestand, nicht einen automatisch feststehenden Betrag für jeden Einzelfall. Für die Praxis ist der sichere Weg, Aufgaben vorab zuzuordnen, den notwendigen Unterweisungsumfang daraus abzuleiten und die Durchführung nachvollziehbar festzuhalten.

Praxisbeispiel: Drei Beschäftigte, zwei verschiedene Schulungspflichten

Spedition T. beschäftigt drei Personen mit Gefahrgutbezug: Lagerarbeiterin L. verpackt Versandstücke, Disponent D. erstellt Beförderungspapiere, Fahrer F. führt Beförderungen durch, für die Abschnitt 8.2.1 ADR eine Schulungsbescheinigung verlangt. Der Betrieb hat alle drei ausschließlich nach Kapitel 1.3 unterwiesen und geht davon aus, damit sei die Schulungspflicht erfüllt. Dieses Szenario ist konstruiert.

Für L. und D. reicht die aufgabenbezogene 1.3-Unterweisung; für F. nicht. Abschnitt 8.2.3 ADR verweist Personen ohne Schulungsbescheinigung — etwa Personal von Beförderer oder Absender, Verpacker, Verlader und Fahrer ohne Bescheinigung nach Abschnitt 8.2.1 — auf Kapitel 1.3. Wo Abschnitt 8.2.1 eine Schulungsbescheinigung verlangt, ersetzt die 1.3-Unterweisung sie nicht; F. braucht den Basiskurs mit IHK-Prüfung.

Häufiger Beratungsfehler: „Alle, die mit Gefahrgut zu tun haben, brauchen denselben Nachweis.“ Kapitel 1.3 und Abschnitt 8.2.1 sind verschiedene Pflichtenkreise. Eine 1.3-Unterweisung macht F. nicht zum Inhaber einer Schulungsbescheinigung — und der Basiskurs von F. befreit L. und D. nicht von der auf sie zugeschnittenen Unterweisung nach 1.3.2.

Rechenbeispiel: Fünf Jahre Aufbewahrung zählen ab Fertigung, nicht ab Person

Die Unterweisung von L. wird am 20. August 2021 dokumentiert. Wegen der ADR-Änderung 2025 (anwendbar ab 1. Januar 2025) lässt der Betrieb am 15. Februar 2025 eine Auffrischung nach Unterabschnitt 1.3.2.4 durchführen und dokumentieren. Bei einer Kontrolle am 25. August 2026 will die Behörde die Unterweisungsnachweise sehen. Welche Aufzeichnungen müssen noch vorliegen?

AufzeichnungFertigungFünf Jahre endenAm 25.08.2026
Erstunterweisung L.20.08.202120.08.2026Aufbewahrungspflicht abgelaufen (plus 5 Tage)
Auffrischung wegen ADR 202515.02.202515.02.2030Muss noch vorliegen

Das folgt aus § 27 Absatz 5 Nummer 2 GGVSEB: die fünf Jahre laufen ab Fertigung der jeweiligen Aufzeichnung, nicht ab Eintritt der Person. Fehlt am 25. August 2026 die Auffrischung vom 15. Februar 2025, handelt der Beteiligte nach § 37 Absatz 1 Nummer 19 Buchstabe i GGVSEB ordnungswidrig — unabhängig davon, dass die 2021er-Liste schon aus der Frist gelaufen wäre.

Häufiger Beratungsfehler: Ein starres Jahresintervall oder eine feste Stundenzahl (vier oder acht Stunden) steht in Kapitel 1.3 ADR nicht. Unterabschnitt 1.3.2.4 verlangt regelmäßige Ergänzung, damit Vorschriftenänderungen berücksichtigt sind; die deutsche Nachweisfrist von fünf Jahren ist eine Aufbewahrungsfrist, kein Wiederholungsrhythmus.

Häufige Fragen zur ADR-1.3-Unterweisung

Die wichtigsten Abgrenzungen betreffen den Personenkreis, das nicht starre Auffrischungsintervall, die deutsche Nachweisfrist und den Unterschied zur ADR-Schulungsbescheinigung.

Wer braucht eine ADR-1.3-Unterweisung?

Beschäftigte von ADR-Beteiligten müssen unterwiesen sein, wenn ihre Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter betreffen. Dazu können je nach Tätigkeit Fahrer ohne ADR-Schulungsbescheinigung, Versand, Disposition, Verpacker, Verlader, Befüller, Entlader und Empfänger gehören.

Wie oft muss die ADR-1.3-Unterweisung wiederholt werden?

Das ADR nennt für die 1.3-Unterweisung kein starres Jahres- oder Zweijahresintervall. Es verlangt regelmäßige Auffrischungen, damit Änderungen der Vorschriften berücksichtigt werden; vor der ersten eigenständigen Aufgabenübernahme muss die erforderliche Unterweisung bereits erfolgt sein.

Wie lange ist der Nachweis der ADR-Unterweisung aufzubewahren?

In Deutschland müssen die Beteiligten dafür sorgen, dass die Aufzeichnungen über die Unterweisung eines Arbeitnehmers fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahrt werden. Das bestimmt § 27 Absatz 5 Nummer 2 GGVSEB.

Ersetzt die ADR-1.3-Unterweisung den ADR-Schein?

Nein. Benötigt ein Fahrer für seine Beförderung eine ADR-Schulungsbescheinigung nach Abschnitt 8.2.1 ADR, reicht eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 nicht aus. Abschnitt 8.2.3 erfasst dagegen andere beteiligte Personen sowie Fahrer, die keine solche Bescheinigung benötigen.

Verantwortung, Methode und Zweck: Verantwortlich ist das Team von adr-pruefung.de. Der Entwurf wurde automatisiert unterstützt; alle rechtlichen Kernaussagen wurden anschließend am offiziellen ADR-2025-Text der UNECE sowie an §§ 27 und 37 GGVSEB geprüft. Ziel ist eine verständliche Abgrenzung für Prüfungskandidaten und betriebliche Beteiligte, nicht individuelle Rechtsberatung.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

Qualitative Community-Signale: Zwei Fachforum-Diskussionen auf gefahrgut-foren.de fragen nach einer vermeintlichen Mindestdauer sowie danach, wer eine Unterweisung durchführen darf. Diese wiederkehrenden Fragen bestimmten den Faktencheck; die Forenbeiträge sind keine Rechtsquellen.

Community-Signal: Dauer der UnterweisungCommunity-Signal: Wer darf unterweisen?

Stand: 08/2026 · Rechtsstand: ADR 2025 und GGVSEB in der am 31.07.2026 abgerufenen Fassung.