Kompakt: Freigestellte Mengen stehen in Kapitel 3.5 ADR. Sind seine Bedingungen erfüllt, gelten die übrigen ADR-Vorschriften für diese Beförderung nicht – mit den in 3.5.1.1 genannten Ausnahmen. Das ist ein anderer Weg als die begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 ADR und als die 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6 ADR.
Was sind freigestellte Mengen nach Kapitel 3.5 ADR?
Freigestellte Mengen sind nach Unterabschnitt 3.5.1.1 ADR gefährliche Güter bestimmter Klassen – ausgenommen Gegenstände –, die den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen; sie unterliegen dann keinen anderen Vorschriften des ADR, außer der Unterweisung nach Kapitel 1.3, den Klassifizierungsverfahren und Verpackungsgruppen-Kriterien in Teil 2 sowie den Verpackungsvorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4 und 4.1.1.6. Für radioaktive Stoffe verweist die Bemerkung zu 3.5.1.1 auf Unterabschnitt 1.7.1.5.
Aufbauend auf dem Überblick Wann braucht man keinen ADR-Schein? vertieft dieser Artikel genau diesen Weg neben 1000-Punkte-Regel, begrenzten Mengen und Handwerkerregelung nach 1.1.3.1 Buchstabe c ADR.
Wo steht der E-Code – und was bedeuten E0 bis E5?
Ob ein Stoff in freigestellten Mengen befördert werden darf, steht in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b); die zugehörigen Höchstmengen nennt Unterabschnitt 3.5.1.2 ADR.
| Code | Höchste Nettomenge je Innenverpackung | Höchste Nettomenge je Außenverpackung |
|---|---|---|
| E0 | in freigestellten Mengen nicht zugelassen | |
| E1 | 30 g bzw. 30 ml | 1000 g bzw. 1000 ml |
| E2 | 30 g bzw. 30 ml | 500 g bzw. 500 ml |
| E3 | 30 g bzw. 30 ml | 300 g bzw. 300 ml |
| E4 | 1 g bzw. 1 ml | 500 g bzw. 500 ml |
| E5 | 1 g bzw. 1 ml | 300 g bzw. 300 ml |
Feste Stoffe zählen in Gramm, flüssige Stoffe und Gase in Millilitern; bei Zusammenpackung ist die Summe aus Gramm und Millilitern maßgeblich. Bei Gasen ist das Volumen der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum. Werden Güter mit unterschiedlichen Codes zusammengepackt, begrenzt 3.5.1.3 die Gesamtmenge je Außenverpackung auf den restriktivsten Code.
Welche Pflichten bleiben bei EQ trotzdem?
Auch bei erfülltem Kapitel 3.5 bleiben die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR, die Klassifizierung nach Teil 2 und die genannten Verpackungsgrundregeln aus 4.1.1 Pflicht; zusätzlich gelten die eigenen Regeln des Kapitels 3.5 zu Verpackung, Prüfung, Kennzeichen, Stückzahl und Dokumentation.
- Dreifache Verpackung (3.5.2): Innenverpackung, Zwischenverpackung mit Polster (bei Flüssigkeiten saugfähig genug für den gesamten Inhalt) und starre Außenverpackung. Die Innenverpackung aus Kunststoff muss bei Flüssigkeiten mindestens 0,2 mm dick sein; der Verschluss ist zu sichern.
- Prüfungen (3.5.3.1): Freifall aus 1,8 m in den vorgeschriebenen Ausrichtungen und 24 Stunden Stapellast entsprechend 3 m identischer Versandstücke.
- Kennzeichen (3.5.4): Quadrat mindestens 100 mm × 100 mm nach Abbildung 3.5.4.2, schraffierter Rand und Symbol schwarz oder rot. Anzugeben sind die erste oder einzige Gefahrzettel-Nummer aus Spalte (5) sowie Name von Absender oder Empfänger, falls dieser nicht anderswo auf dem Versandstück steht.
- Stückzahl (3.5.5): Höchstens 1000 Versandstücke je Fahrzeug oder Container.
- Dokumentation (3.5.6): Nur falls Dokumente die Sendung begleiten: Vermerk „GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN“ und Anzahl der Versandstücke in mindestens einem Dokument.
Die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR ist damit keine Kür. Die IHK Heilbronn-Franken formuliert dasselbe für Fahrer, die nach 3.4 oder 3.5 von der Schulungsbescheinigung befreit sind: Die Unterweisungspflicht bleibt.
Was ist die De-minimis-Regelung in 3.5.1.4 ADR?
Unterabschnitt 3.5.1.4 ADR stellt Güter der Codes E1, E2, E4 und E5 bei höchstens 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und höchstens 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung nur noch unter die Abschnitte 3.5.2 und 3.5.3; eine Zwischenverpackung ist dann entbehrlich, wenn die Innenverpackungen mit Polster sicher in der Außenverpackung sitzen und bei Flüssigkeiten genug Saugstoff vorhanden ist.
Code E3 gehört nicht zu dieser Liste. Unterabschnitt 3.5.1.4 ist eine abschließende Aufzählung: Diese Kleinstmengen unterliegen nur 3.5.2 und 3.5.3. Kennzeichen nach 3.5.4, die 1000-Stück-Grenze nach 3.5.5 und die Dokumentangabe nach 3.5.6 gelten dafür nicht.
Wie unterscheiden sich EQ, LQ, 1000-Punkte-Regel und Handwerkerregelung?
EQ folgt Spalte (7b) und Kapitel 3.5, LQ Spalte (7a) und Kapitel 3.4, die 1000-Punkte-Regel der Gesamtmenge je Beförderungseinheit nach 1.1.3.6 und die Handwerkerregelung der Haupttätigkeit nach 1.1.3.1 Buchstabe c; die vier Wege sind nicht austauschbar.
| Frage | Kapitel 3.5 (EQ) | Kapitel 3.4 (LQ) | 1.1.3.6 | 1.1.3.1 c |
|---|---|---|---|---|
| Wonach richtet sich die Menge? | Nettomenge je Innen- und Außenverpackung (E-Code) | Menge je Innenverpackung (Spalte 7a) plus Bruttomasse des Versandstücks | Gesamtmenge je Beförderungseinheit × Faktor | 450 Liter Füllmenge je Verpackung und 1.1.3.6-Grenze |
| ADR-Schein nach Kapitel 8.2? | entfällt, wenn 3.5 vollständig erfüllt ist | entfällt, wenn 3.4 vollständig erfüllt ist | entfällt unter der Punkteschwelle | entfällt, wenn alle Bedingungen von Buchstabe c erfüllt sind |
| Unterweisung 1.3? | ja (3.5.1.1 a) | ja | ja (8.2.3) | nein, wenn die Vorschriften des ADR nicht gelten |
| Typisches Kennzeichen | EQ-Quadrat 100 mm nach 3.5.4.2 | LQ-Raute nach 3.4.7 | keine orangefarbenen Tafeln | kein ADR-Kennzeichen |
Das IHK-Merkblatt Frankfurt zu begrenzten und freigestellten Mengen beschreibt denselben Praxisrahmen für Kurierdienste: Erst klassifizieren, dann den passenden Weg wählen – nicht „klein gleich LQ“. KomNet-Dialog 43486 (begrenzte Mengen, Sprühdosen) zeigt qualitativ, wie oft nach einer Gesamtmengengrenze je Fahrzeug gefragt wird; bei EQ lautet die parallele, aber andere Antwort: 3.5.5 begrenzt die Anzahl der Versandstücke auf 1000, nicht die Nettomasse der Ladung.
Häufige Fragen
Braucht man bei freigestellten Mengen einen ADR-Schein?
Nein, sofern die Beförderung Kapitel 3.5 ADR vollständig erfüllt. Unterabschnitt 3.5.1.1 bestimmt, dass dann die übrigen ADR-Vorschriften nicht gelten — dazu gehört die Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2. Die IHK Heilbronn-Franken nennt Kapitel 3.4 oder 3.5 ausdrücklich als Befreiung von der Schulungs- und Prüfungspflicht; die Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR bleibt nach 3.5.1.1 Buchstabe a Pflicht.
Wo steht, ob ein Stoff als EQ zulässig ist?
In Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (7b). Der alphanumerische Code E0 bis E5 legt fest, ob und in welcher Nettomenge die Beförderung nach Kapitel 3.5 zulässig ist. E0 bedeutet: in freigestellten Mengen nicht zugelassen. Die Mengentabelle selbst steht in Unterabschnitt 3.5.1.2 ADR.
Was ist der Unterschied zwischen LQ und EQ?
Begrenzte Mengen (LQ) stehen in Spalte (7a) und folgen Kapitel 3.4 ADR (typisch: LQ-Raute, Bruttomasse bis 30 kg je Versandstück). Freigestellte Mengen (EQ) stehen in Spalte (7b) und folgen Kapitel 3.5 ADR (E-Code, dreifache Verpackung, EQ-Kennzeichen 100 mm × 100 mm, Nettomengen in Gramm bzw. Millilitern). Das sind zwei getrennte Wege, keine Synonyme.
Gilt die Grenze von 1000 Versandstücken auch bei der De-minimis-Regel?
Nein. Unterabschnitt 3.5.1.4 stellt die De-minimis-Fälle (Codes E1, E2, E4 und E5 mit höchstens 1 ml bzw. 1 g je Innenverpackung und 100 ml bzw. 100 g je Außenverpackung) nur unter die Abschnitte 3.5.2 und 3.5.3. Abschnitt 3.5.5 (höchstens 1000 Versandstücke), das Kennzeichen nach 3.5.4 und die Dokumentangabe nach 3.5.6 gehören nicht zu dieser Aufzählung. Code E3 fällt nicht unter 3.5.1.4.
Muss bei EQ ein Beförderungspapier mit?
Kapitel 3.5 verlangt kein Beförderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 ADR. Abschnitt 3.5.6 schreibt nur vor: Wenn die Güter durch ein oder mehrere Dokumente begleitet werden, muss in mindestens einem der Vermerk „GEFÄHRLICHE GÜTER IN FREIGESTELLTEN MENGEN“ und die Anzahl der Versandstücke stehen. Ohne begleitendes Dokument entsteht diese Angabe nicht.