Ratgeber / Auffrischung
ADR-Schulung & PrüfungStand: 10/2026

ADR-Auffrischungskurs: So bereitest du dich auf die Prüfungsfragen vor

„Ich fahre seit Jahren Gefahrgut – die Auffrischung ist reine Formsache.“ Ob das zutrifft, lässt sich nicht pauschal sagen: Die Auffrischungsschulung soll die Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen und muss neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln (Absatz 8.2.2.5.1 ADR). Dieser Ratgeber zeigt, welche Themen die Auffrischungsschulung nach dem ADR behandelt und wie sich die Vorbereitung eines erfahrenen Fahrers von der eines Neulings im Basiskurs unterscheiden kann.

Transparenz & Quellen

Erstellt von der Redaktion von adr-pruefung.de. Die Angaben beruhen auf dem ADR, Kapitel 8.2 (Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung) und § 14 GGVSEB (Zuständigkeit der IHK für Anerkennung, Prüfung und Bescheinigung), jeweils in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung.

Kompakt zusammengefasst: Die Auffrischungsschulung bringt dein Regelwissen auf den aktuellen Stand und behandelt neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen (Absatz 8.2.2.5.1 ADR). Rechtsgrundlage für Inhalt und Ablauf der Schulung ist ADR Kapitel 8.2, für die Zuständigkeit der IHK bei Anerkennung, Prüfung und Bescheinigung § 14 GGVSEB. Nach § 14 der DIHK-Mustersatzung hat die Auffrischung 15 Fragen in 30 Minuten, Bestehensgrenze 11 (verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK); ADR-Absatz 8.2.2.7.1.6 setzt mindestens 15 schriftliche Fragen und 30 Minuten an (Details in unserem Artikel zu Fragenzahl und Bestehensgrenzen).

Welche Themen behandelt die ADR-Auffrischungsschulung?

Die Auffrischungsschulung muss nach Absatz 8.2.2.5.1 ADR neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln. Themen des Basiskurses, die dabei vorkommen können, sind zum Beispiel: die allgemeinen Pflichten der Beteiligten (ADR Kapitel 1.4), die Pflichtangaben auf dem Beförderungsdokument (siehe auch unser Ratgeber zum ADR-Beförderungsdokument), die vorgeschriebene Ausrüstung und Fahrzeugkontrollen, Kennzeichnung und Bezettelung (siehe Gefahrzettel und Gefahrgutklassen), Beladung und Zusammenladeverbote sowie die Freistellungen nach der 1000-Punkte-Regel und Verhalten bei Unfällen.

Grundlage dafür ist ADR Kapitel 8.2, das die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung regelt. Ein wörtlich veröffentlichter Fragenkatalog der IHK-Prüfung ist nicht öffentlich einsehbar; die Prüfungsfragen beziehen sich nach § 15 Abs. 8 der DIHK-Mustersatzung auf die Lerninhalte der DIHK-Kurspläne (verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK; zur Zuständigkeit der IHK siehe § 14 GGVSEB). Welche Fragen im Einzelnen gestellt werden, lässt sich daraus nicht ableiten.

Muss ich Änderungen der ADR-Fassung seit meiner letzten Prüfung kennen?

Maßgeblich ist das geltende ADR, nicht der Stand deiner letzten Schulung. Die Auffrischungsschulung soll deine Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen und muss neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln (Absatz 8.2.2.5.1 ADR); auch der Veranstalter muss nachweisen, dass er dem aktuellen Stand der Entwicklungen Rechnung trägt (§ 12 Abs. 2 der DIHK-Mustersatzung). Änderungen können zum Beispiel die Pflichtangaben auf dem Beförderungspapier, Ausrüstungsvorschriften oder Sicherheitsanforderungen betreffen. Welche Einzeländerungen für dich gelten, hängt von der aktuell gültigen ADR-Ausgabe ab und sollte im Kurs selbst thematisiert werden.

Für die Verlängerung deiner Bescheinigung selbst gilt: Mit bestandener Auffrischungsprüfung wird die Bescheinigung für weitere fünf Jahre erneuert; die neue Frist beginnt je nach Zeitpunkt der Prüfung mit dem Ablaufdatum der bisherigen Bescheinigung oder mit dem Prüfungsdatum (ADR 8.2.2.8.2) — Details zu Fristen und Anrechnung der Restzeit haben wir im Ratgeber zur Gültigkeit der ADR-Bescheinigung zusammengestellt.

Wie unterscheidet sich die Vorbereitung eines erfahrenen Fahrers vom Basiskurs?

Der Basiskurs umfasst mindestens die Themen nach Absatz 8.2.2.3.2 ADR, zum Beispiel hauptsächliche Gefahrenarten, Kennzeichnung und Bezettelung sowie die Verbote für die Zusammenladung. Für die Auffrischung kann es sinnvoll sein, nicht die komplette Systematik neu zu lernen, sondern den Blick auf Pflichtangaben, Ausnahmen und das zu richten, was sich seit der letzten Prüfung geändert hat.

Praktischer Tipp: Arbeite die Pflichtfelder systematisch durch — Beförderungsdokument, Fahrer- und Fahrzeugausrüstung, Kennzeichnung, Freistellungen — und ergänze das um einen gezielten Blick auf die aktuellen Änderungen der ADR-Ausgabe. Hast du zusätzlich einen Aufbaukurs (Tank, Klasse 1, Klasse 7) aufzufrischen, kommen die jeweiligen Spezialthemen hinzu, etwa Fahrverhalten sowie Befüllungs- und Entleerungssysteme (Absatz 8.2.2.3.3 ADR) beim Aufbaukurs Tank.

Welche Fehlerquellen gibt es bei der Auffrischung?

Mögliche Fehlerquellen sind lückenhafte Angaben auf dem Beförderungsdokument (etwa bei der genauen Versandbezeichnung oder der Verpackungsgruppe), falsch verstandene Freistellungen — etwa eine Mengenüberschreitung nach der 1000-Punkte-Regel ohne Neuberechnung oder eine Verwechslung von begrenzten und ausgenommenen Mengen — sowie ein veralteter Kenntnisstand bei Ausrüstungsvorschriften am Fahrzeug.

Ebenfalls Teil der Vorschriften sind Zusammenladeverbote und Trennvorschriften bei der Beladung (siehe Zusammenladeverbot nach Gefahrgutklassen) sowie die Sicherheitspflichten und die Unterweisung nach ADR 1.3. Diese Punkte eignen sich als Checkliste, weil sie direkt sicherheitsrelevant sind.

Wie übst du gezielt für die Auffrischung?

Ein möglicher Dreischritt: Erstens die Kernpflichten aus Beförderungsdokument, Ausrüstung, Kennzeichnung und Freistellungen wiederholen. Zweitens gezielt nach Änderungen der aktuellen ADR-Fassung fragen, die dein Kursanbieter im Unterricht nennen sollte. Drittens dich mit Übungsfragen testen, die sich an den Lernzielen aus ADR Kapitel 8.2 orientieren. Die Fragen der IHK-Prüfung sind nicht veröffentlicht; Übungsfragen orientieren sich an den Lernzielen und garantieren kein Prüfungsergebnis.

Prüfungsfragen zur ADR-Auffrischung üben

Zur Vorbereitung auf die Prüfungsfragen zur ADR-Auffrischung kann aktives Üben das Nachlesen ergänzen. Die Prüfungssimulation dieses Trainers hat ein Zeitlimit und ist am Prüfungsformat orientiert (50 Fragen in 90 Minuten in diesem Trainer). Der Rahmen der Auffrischungsprüfung nach der DIHK-Mustersatzung ist ein anderer: 15 Fragen, 30 Minuten, Bestehensgrenze 11 richtige Antworten (verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK). Die Übungsfragen behandeln unter anderem Beförderungsdokument, Kennzeichnung und Freistellungen nach der 1000-Punkte-Regel.

Registriere dich kostenlos und übe die Prüfungsfragen der ADR-Auffrischung im Prüfungsmodus, ohne Zeitdruck beim ersten Durchlauf. Ein Teil der Fragen steht dir dabei bereits ohne Anmeldung offen, damit du den Trainer vorab ausprobieren kannst. Original-IHK-Fragen sind das nicht — dazu oben mehr —, sondern Übungsfragen zu Themen aus ADR Kapitel 8.2.

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Praxisbeispiel: Reichen 10 von 15 richtigen Antworten in der Auffrischung?

Nein. Fahrer F. fährt seit fünf Jahren Gefahrgut und geht unvorbereitet in die Auffrischungsprüfung: „Ich mache das jeden Tag, die Fragen sind Formsache.“ Nach der DIHK-Mustersatzung sind es 15 Fragen in 30 Minuten. F. kreuzt 10 richtig. Die Prüfung ist nicht bestanden. Dieses Szenario ist konstruiert.

Nach § 14 der DIHK-Mustersatzung Gefahrgutfahrer (Stand 1/2026) hat die Auffrischungsschulung 15 Prüfungsfragen in 30 Minuten; zum Bestehen sind 11 richtig zu beantworten. ADR 2025 Absatz 8.2.2.7.1.6 setzt für die Prüfung nach einem Auffrischungskurs mindestens 15 schriftliche Fragen und mindestens 30 Minuten an. 10 Richtige liegen unter der Bestehensgrenze der Mustersatzung (verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK), unabhängig davon, dass 10 von 15 mehr als die Hälfte sind.

Inhaltlich zielt die Auffrischung nach Absatz 8.2.2.5.1 ADR darauf, die Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen; sie umfasst neue technische, rechtliche und stoffbezogene Entwicklungen. Betriebliche Routine von vor fünf Jahren ist nicht der Prüfungsmaßstab.

In der Praxis: Zur Prüfung wird nach § 16 Abs. 1 der Mustersatzung nur zugelassen, wer ohne Fehlzeiten an der anerkannten Schulung teilgenommen hat. Wer die Hürde von 11 richtigen Antworten reißt, hat die Auffrischung nicht bestanden — die Bescheinigung verlängert sich dann nicht nach Absatz 8.2.2.8.2 ADR.

Irrtum: Die Gültigkeit der Bescheinigung steht in Absatz 8.2.2.8.2 ADR, nicht in Abschnitt 8.2.1. Abschnitt 8.2.1 regelt, dass Fahrer eine Schulungsbescheinigung brauchen; wie lange sie gilt und dass die Verlängerung Auffrischung plus Prüfung voraussetzt, steht in 8.2.2.8.2.

Rechenbeispiel: Wie viele Unterrichtseinheiten und wie viel Prüfungszeit hat die Auffrischung?

Nach § 6 Abs. 2 Buchstabe b der DIHK-Mustersatzung umfasst die Auffrischung 8 Unterrichtseinheiten Theorie und 4 Unterrichtseinheiten praktische Übungen. Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten (§ 6 Abs. 3); 12 Unterrichtseinheiten sind damit 540 Minuten. Präsenzschulungen dürfen nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen — 12 Einheiten passen deshalb nicht in einen einzigen Kurstag.

12 UE
8 Theorie + 4 Praxis
540 Min.
12 × 45 Minuten
15 / 11
Fragen / Bestehensgrenze
30 Min.
Prüfungszeit, 2 Min. je Frage

Die Prüfung bleibt 15 Fragen in 30 Minuten mit Bestehensgrenze 11 (§ 14 der Mustersatzung; verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK) und wird vor der IHK abgelegt (§ 14 Abs. 3 GGVSEB). 10 richtige Antworten von 15 reichen nicht; erst 11 richtige erfüllen die Tabelle. ADR-Absatz 8.2.2.5.2 verlangt für umfassende Auffrischungskurse mindestens zwei Tage einschließlich praktischer Übungen — das deutsche 12-Einheiten-Modell mit Tagesobergrenze 8 liegt darüber, nicht darunter.

Irrtum: „Mehr als 50 Prozent richtig = bestanden.“ In der Auffrischung sind nach der DIHK-Mustersatzung 11 von 15 verlangt, nicht 8. Wer 10 richtig hat, liegt über der Hälfte und trotzdem unter der Grenze der Mustersatzung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sind die Fragen in der Auffrischungsprüfung leichter als im Basiskurs?

Das lässt sich nicht pauschal sagen: Das ADR lässt unterschiedliche Schwierigkeitsgrade der Fragen zu (Absatz 8.2.2.7.1.6) und legt nicht fest, ob die Auffrischungsprüfung leichter ist. Die Auffrischungsschulung muss neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln (Absatz 8.2.2.5.1 ADR). Fragenzahl, Zeit und Bestehensgrenze der Auffrischungsprüfung stehen nach der DIHK-Mustersatzung in § 14: 15 Fragen, 30 Minuten, mindestens 11 richtig (verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK; siehe unser Artikel zu Fragenzahl und Bestehensgrenzen).

Muss ich die aktuell gültige ADR-Fassung kennen, auch wenn mein Betrieb noch nach alten Regeln arbeitet?

Ja. Maßgeblich ist das geltende ADR, nicht die betriebliche Praxis. Die Auffrischungsschulung soll die Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen und muss neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln (Absatz 8.2.2.5.1 ADR). Die zuständige IHK ist nach § 14 GGVSEB für Schulung, Prüfung und Bescheinigung zuständig.

Kommen die Freistellungen und die 1000-Punkte-Regel in der Auffrischung dran?

Das lässt sich nicht belegen: Die Fragen der IHK-Prüfung sind nicht veröffentlicht, der Fragenkatalog wird von der zuständigen Behörde erstellt (Absatz 8.2.2.7.1.3 ADR). Die Freistellungen nach ADR 1.1.3.6 sowie die begrenzten und ausgenommenen Mengen nach ADR 3.4 und 3.5 gehören zu den Vorschriften, die in der Auffrischung zur Sprache kommen können.

Gibt es eine offizielle Sammlung der echten IHK-Prüfungsfragen zum Üben?

Einen wörtlich veröffentlichten Fragenkatalog der IHK-Prüfung gibt es nicht öffentlich einsehbar. Die Prüfungsfragen beziehen sich nach § 15 Abs. 8 der DIHK-Mustersatzung auf die Lerninhalte der DIHK-Kurspläne (verbindlich ist die Satzung der zuständigen IHK). Übungsangebote können sich an diesen Themen orientieren, sind aber keine Originalfragen.

Wer kontrolliert, dass Auffrischungskurse inhaltlich korrekt sind?

Die Anerkennung und Überwachung der Schulungen sowie die Durchführung der Prüfungen und die Erteilung der Bescheinigung liegen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (§ 14 GGVSEB). Inhaltlich muss sich jede Schulung am jeweils gültigen ADR Kapitel 8.2 ausrichten.

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