ADR-Prüfung (Gefahrgutfahrer) bei der IHK für München und Oberbayern

Sie möchten die ADR-Schulungsbescheinigung über die IHK für München und Oberbayern erwerben? Hier finden Sie Infos zu Anmeldung, Ablauf und Modulen der schriftlichen Prüfung in München.

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Prüfungstermine

Aktuell keine Termine hier gelistet: Bitte prüfen Sie die Termine direkt bei der IHK für München und Oberbayern bzw. bei Ihrem Schulungsveranstalter.

Anmeldung & Ablauf

Die ADR-Schulung für Gefahrgutfahrer und die anschließende Prüfung erfolgen bei der IHK für München und Oberbayern. Termine und Gebühren siehe verlinkte Seite.

Adresse der IHK:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Prüfungsformat (Module)

Vor der Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang bei einem anerkannten Schulungsveranstalter Pflicht. Die schriftliche Prüfung selbst nimmt die IHK für München und Oberbayern ab, getrennt je Modul (nach der DIHK-Mustersatzung mit Single-Choice-Fragen, § 15 Abs. 8):

Fragenzahl, Bearbeitungszeit und Bestehensgrenze können die IHK durch Satzung regeln (§ 14 Abs. 3 GGVSEB); als Vorlage dient die DIHK-Mustersatzung (Stand 1/2026, § 14). Die konkreten Werte der IHK für München und Oberbayern stehen, soweit sie sie geregelt hat, in deren Satzung. Details im Prüfungsablauf.

Häufige Fragen (FAQ) zur IHK für München und Oberbayern

Wo finde ich die ADR-Prüfungstermine bei der IHK für München und Oberbayern?

Aktuelle Termine für die schriftliche Gefahrgutfahrer-Prüfung veröffentlicht die IHK für München und Oberbayern direkt auf ihrer eigenen Website — Termine hängen vom jeweiligen Schulungsveranstalter und Prüfungstermin ab.

Wo kann ich mich für die ADR-Prüfung in München anmelden?

Die ADR-Schulung für Gefahrgutfahrer und die anschließende Prüfung erfolgen bei der IHK für München und Oberbayern. Termine und Gebühren siehe verlinkte Seite.

Welche Module werden bei der ADR-Prüfung geprüft?

Geprüft wird je Modul getrennt: der verpflichtende Basiskurs sowie optional die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 (Explosivstoffe) und Klasse 7 (radioaktiv). Fragenzahl, Bearbeitungszeit und Bestehensgrenze können die IHK durch Satzung regeln (§ 14 Abs. 3 GGVSEB); als Vorlage dient die DIHK-Mustersatzung (Stand 1/2026, § 14). Die konkreten Werte stehen, soweit die zuständige IHK sie geregelt hat, in deren Satzung.

Rechtsgrundlagen & Quellen

Bereit für die Prüfung in München?

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