ADR-Prüfung (Gefahrgutfahrer) bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Sie möchten die ADR-Schulungsbescheinigung über die IHK Nürnberg für Mittelfranken erwerben? Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu Anmeldung, Ablauf und Modulen der schriftlichen Prüfung in Nürnberg.
Prüfungstermine
Aktuell keine Termine hier gelistet: Bitte prüfen Sie die Termine direkt bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken bzw. bei Ihrem Schulungsveranstalter.
Anmeldung & Ablauf
Die Fachkundeprüfung Gefahrgut (Gefahrgutfahrer) nimmt die IHK Nürnberg für Mittelfranken ab. Details und Termine siehe verlinkte Seite.
Adresse der IHK:
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg
Prüfungsformat (Module)
Vor der Prüfung ist die Teilnahme an einem Präsenzlehrgang bei einem anerkannten Schulungsveranstalter Pflicht. Die schriftliche Prüfung selbst nimmt die IHK Nürnberg für Mittelfranken im Multiple-Choice-Verfahren ab, getrennt je Modul:
- Basiskurs — Pflicht für alle Gefahrgutfahrer
- Aufbaukurs Tank — für Beförderung in Tankfahrzeugen
- Aufbaukurs Klasse 1 — Explosivstoffe
- Aufbaukurs Klasse 7 — radioaktive Stoffe
Fragenzahl, Bearbeitungszeit und Bestehensgrenze sind bundesweit einheitlich geregelt (DIHK-Standard, ADR 8.2.2.7.1). Details im Prüfungsablauf.
Häufige Fragen (FAQ) zur IHK Nürnberg für Mittelfranken
Wo finde ich die ADR-Prüfungstermine bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken?
Aktuelle Termine für die schriftliche Gefahrgutfahrer-Prüfung veröffentlicht die IHK Nürnberg für Mittelfranken direkt auf ihrer eigenen Website — Termine hängen vom jeweiligen Schulungsveranstalter und Prüfungstermin ab.
Wo kann ich mich für die ADR-Prüfung in Nürnberg anmelden?
Die Fachkundeprüfung Gefahrgut (Gefahrgutfahrer) nimmt die IHK Nürnberg für Mittelfranken ab. Details und Termine siehe verlinkte Seite.
Welche Module werden bei der ADR-Prüfung geprüft?
Geprüft wird je Modul getrennt: der verpflichtende Basiskurs sowie optional die Aufbaukurse Tank, Klasse 1 (Explosivstoffe) und Klasse 7 (radioaktiv). Fragenzahl, Bearbeitungszeit und Bestehensgrenze sind bundesweit einheitlich (ADR 8.2.2.7.1).
Rechtsgrundlagen & Quellen
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