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ADR-Prüfung nicht bestanden — Wiederholung, Fristen und Vorgaben

Zuletzt aktualisiert: · Team von adr-pruefung.de

Ein Fehlversuch in der IHK-Prüfung ist ärgerlich, aber kein dauerhaftes Hindernis: Die ADR-Prüfung kann wiederholt werden. Welche Rechtsgrundlagen nach ADR Kapitel 8.2 und GGVSEB gelten, welche Fristen die IHK-Prüfungsordnung vorsieht und worauf Sie bei einer Auffrischung achten müssen, erläutert dieser Ratgeber.

Wann gilt die ADR-Prüfung als nicht bestanden?

Die ADR-Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die im bundeseinheitlichen DIHK-Fragenkatalog festgelegte Mindestpunktzahl nicht erreicht wird. Die rechtliche Grundlage bilden Kapitel 8.2 ADR sowie § 14 Absatz 3 GGVSEB, wonach die Industrie- und Handelskammern für die Abnahme der Prüfungen und die Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung zuständig sind.

§ 20 DIHK-Mustersatzung für Gefahrgutfahrerschulungen: „Über das Ergebnis der Prüfung stellt die IHK eine Bescheinigung nach dem Muster des ADR aus, wenn der Teilnehmer die Prüfung bestanden hat. Hat der Teilnehmer die Prüfung nicht bestanden, erhält er hierüber eine schriftliche Mitteilung.“

Nach § 14 der Satzung gelten für die einzelnen Kursarten verbindliche Bestehensgrenzen:

  • Basiskurs: 30 Fragen in 45 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 25 richtige Antworten erforderlich (maximal 5 Fehler).
  • Aufbaukurs Tank: 24 Fragen in 45 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 20 richtige Antworten erforderlich (maximal 4 Fehler).
  • Aufbaukurs Klasse 1 (Explosivstoffe): 15 Fragen in 30 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 11 richtige Antworten erforderlich (maximal 4 Fehler).
  • Aufbaukurs Klasse 7 (Radioaktive Stoffe): 15 Fragen in 30 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 11 richtige Antworten erforderlich (maximal 4 Fehler).
  • Auffrischungsprüfung: 15 Fragen in 30 Minuten. Zum Bestehen sind mindestens 11 richtige Antworten erforderlich (maximal 4 Fehler).

Erreichen Sie auch nur einen Punkt weniger als die jeweilige Mindestpunktzahl, stellt die IHK das Nichtbestehen förmlich fest. Eine detaillierte Übersicht aller Bestehensgrenzen finden Sie im Ratgeber ADR-Prüfung: Fragenzahl und Bestehensgrenzen.

Wie oft darf die ADR-Prüfung wiederholt werden?

Die Möglichkeit und die Bedingungen einer Prüfungswiederholung sind in den Prüfungsordnungen der Industrie- und Handelskammern geregelt, die sich an der DIHK-Mustersatzung orientieren.

§ 21 DIHK-Mustersatzung: „Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal ohne erneute Teilnahme an einer Schulung wiederholen. Die IHK bestimmt dafür eine Frist.“

Das bedeutet für Ihre Planung:

  • Einmalige Wiederholung ohne neuen Kurs: Nach einem Nichtbestehen dürfen Sie die Prüfung einmal wiederholen, ohne den zeitaufwendigen Lehrgang erneut besuchen zu müssen.
  • Frist der IHK: Die IHK bestimmt eine Frist für diesen zweiten Prüfungsversuch. In der Kammerpraxis liegt diese Frist üblicherweise zwischen wenigen Monaten und maximal sechs Monaten nach Beendigung des Lehrgangs.
  • Zweiter Fehlversuch: Sollten Sie auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen oder die gesetzte Frist verstreichen lassen, erlischt die Berechtigung aus der vorherigen Schulung. Vor einem erneuten Prüfungsversuch müssen Sie den gesamten Lehrgang (Basiskurs bzw. Aufbaukurs) nochmals vollständig absolvieren.

Besonderheit Auffrischungsprüfung: Fristen vor Ablauf der ADR-Bescheinigung

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie an einer Auffrischungsschulung teilnehmen. Nach Abschnitt 8.2.2.8.2 ADR ist die ADR-Schulungsbescheinigung fünf Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Fristenrisiko bei Auffrischungen: Die Auffrischungsprüfung kann bereits innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden. Bei Bestehen verlängert sich die Gültigkeit um fünf Jahre ab dem ursprünglichen Ablaufdatum. Warten Sie jedoch bis kurz vor Ablauf und bestehen die Prüfung nicht, droht der Ablauf der Karte vor der Wiederholungsprüfung.

Läuft Ihre bestehende ADR-Bescheinigung ab, hat das weitreichende Konsequenzen:

  • Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Transporte: Nach § 27 Absatz 1 Nummer 1 GGVSEB in Verbindung mit ADR Kapitel 8.2 darf ohne gültige Bescheinigung kein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport mehr durchgeführt werden. Das Fahren ohne gültige Schulungsbescheinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Verlust des Auffrischungsanspruchs: Ist das Gültigkeitsdatum überschritten, kann keine Auffrischungsprüfung mehr abgelegt werden. Sie müssen in diesem Fall die komplette Erstausbildung (Basiskurs mit 18 Unterrichtseinheiten zuzüglich praktischer Übungen) neu besuchen und die reguläre Basiskurs-Prüfung ablegen.

Was kostet die Wiederholungsprüfung bei der IHK?

Für die Abnahme der Wiederholungsprüfung erheben die Industrie- und Handelskammern separate Prüfungsgebühren nach ihrer jeweiligen Gebührenordnung.

40–90 €
Typische Wiederholungsgebühr je nach IHK
1×
Wiederholung ohne neuen Lehrgang (§ 21 Satzung)
30–50 %
Stornogebühr bei verspätetem Rücktritt

Weil die Gebührenordnungen autonom von den jeweiligen Kammern erlassen werden, variieren die Kosten regional. Die genaue Gebührenhöhe für eine Wiederholungsprüfung sowie eventuelle Stornogebühren bei Nichterscheinen entnehmen Sie dem Gebührenbescheid Ihrer Kammer.

Was bedeutet das Nichtbestehen für Ihre Fahrpraxis?

Gefahrguttransporte unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften. Die GGVSEB regelt die Pflichtenverteilung eindeutig:

  • § 4 GGVSEB (Allgemeine Sicherheitspflichten): Alle an der Beförderung Beteiligten müssen die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Schäden zu verhindern. Ein Einsatz von Fahrern ohne gültigen Befähigungsnachweis verstößt gegen diese elementare Sorgfaltspflicht.
  • § 27 GGVSEB (Pflichten des Fahrzeugführers): Der Fahrzeugführer muss die vorgeschriebene ADR-Schulungsbescheinigung während der gesamten Beförderung mitführen und zuständigen Kontrollorganen auf Verlangen aushändigen.

Solange Sie die Prüfung nicht bestanden haben, wird Ihnen keine Schulungsbescheinigung ausgestellt. Bis zur erfolgreichen Wiederholungsprüfung dürfen Sie Transporte, die über den Freigrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regel) liegen oder den Einsatz von Tankfahrzeugen erfordern, nicht eigenständig durchführen.

Ablaufbeispiel: Zwei Wege zur Wiederholungsprüfung

Wie sich ein Fehlversuch in der Praxis auswirkt, veranschaulichen die folgenden zwei typischen Fallkonstellationen:

  • Prüfling A (Basiskurs bestanden, Aufbaukurs Tank nicht bestanden): Prüfling A absolviert eine Kombischulung aus Basiskurs und Tankaufbaukurs. Im Basiskurs erzielt er 27 von 30 Punkten (bestanden). In der Tankprüfung erreicht er jedoch nur 18 von 24 Punkten (erforderlich: mindestens 20 Punkte). Nach § 16 Absatz 2 der Mustersatzung sind die Kurse eigenständige Prüfungen. Prüfling A erhält seine ADR-Bescheinigung für Stück- und Schüttgüter. Zur Wiederholung meldet er sich nur für die Tankprüfung an, zahlt lediglich die reduzierte Teilprüfungsgebühr und muss den Basiskurs nicht nochmals ablegen.
  • Prüfling B (Basiskurs nicht bestanden): Prüfling B erreicht im Basiskurs 23 von 30 Punkten und verfehlt die Bestehensgrenze um zwei Punkte. Er nutzt die Option der einmaligen Wiederholung nach § 21 der IHK-Satzung. Innerhalb der ihm gesetzten Frist von vier Monaten meldet er sich bei der IHK zur Wiederholungsprüfung an, nutzt die Zwischenzeit zur gezielten Vorbereitung und wiederholt die Prüfung erfolgreich ohne erneuten Lehrgangsbesuch.

Hinweis für die Vorbereitung: Nutzen Sie die Prüfungsmitteilung Ihrer IHK, um genau festzustellen, in welchen Stoffgebieten (beispielsweise Kennzeichnung, Dokumentation oder Beförderungsvorschriften) die Fehler lagen, und wiederholen Sie diese Themengebiete vor dem nächsten Prüfungstermin gezielt.

Häufige Fragen

Kann man die ADR-Prüfung wiederholen?

Ja. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Nach § 21 der DIHK-Mustersatzung für Gefahrgutfahrerschulungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne erneuten Besuch des Lehrgangs möglich, sofern die von der IHK gesetzte Frist eingehalten wird.

Wie oft darf man die ADR-Prüfung wiederholen?

Nach der DIHK-Mustersatzung ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne neue Schulung zulässig. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden oder die Frist versäumt, muss der entsprechende Lehrgang vor einem weiteren Prüfungsversuch vollständig neu absolviert werden.

Welche Frist gilt für die Wiederholungsprüfung bei der IHK?

Die Frist für die Wiederholungsprüfung wird von der jeweiligen IHK bestimmt. Üblich ist eine Frist von wenigen Monaten, in vielen Kammern bis zu sechs Monate nach Lehrgangsende. Die genaue Frist teilt Ihnen Ihre zuständige IHK im Bescheid über das Nichtbestehen mit.

Was geschieht, wenn die ADR-Karte vor der Auffrischungsprüfung abläuft?

Läuft die ADR-Schulungsbescheinigung vor dem erfolgreichen Abschluss der Auffrischungsprüfung ab, erlischt gemäß § 27 GGVSEB die Berechtigung zum Führen kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransporte. Zudem ist nach Ablauf des Gültigkeitsdatums keine Auffrischungsprüfung mehr möglich; es muss wieder ein vollständiger Basiskurs besucht werden.

Muss bei Nichtbestehen eines Aufbaukurses auch der Basiskurs wiederholt werden?

Nein. Wenn Sie den Basiskurs bestanden haben und lediglich die Prüfung eines Aufbaukurses nicht bestehen, bleibt das Ergebnis des Basiskurses unberührt. Sie wiederholen in diesem Fall nur die Prüfung für den jeweiligen Aufbaukurs.

Was kostet die Wiederholungsprüfung bei der IHK?

Die Prüfungsgebühren werden von jeder IHK in ihrer Gebührenordnung eigenständig festgelegt. Für eine Wiederholungsprüfung liegt die Gebühr üblicherweise zwischen rund 40 und 90 Euro je nach Kammer und Prüfungsteil.

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Stand: 10/2026 · Rechtsangaben nach dem Wortlaut des ADR-Übereinkommens und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Prüfungsgebühren, Fristen und Prüfungstermine richten sich nach der Satzung und Gebührenordnung der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer. Keine Rechtsberatung.